Allgemein Beruf und Leben Berufseinstieg Blog

Welche Versicherungen sollten mich durch’s Berufsleben begleiten – und warum?

Bild: Maksim Romashkin | Pexels.com

Es stellen sich viele Fragen, wenn Menschen ins Berufsleben starten. Dieser neue Lebensabschnitt muss auch finanziell gut vorbereitet sein. Doch manchmal gibt es zu viele Ratschläge und nicht jeder Versicherungsvertrag ist wirklich notwendig. Deshalb im Folgenden auf einen Blick die wichtigsten Tipps rund um Versicherungen aus unserer langjährigen Praxis.

 

Krankenversicherung – in Deutschland zu Recht ein Muss

Mit Beginn der Ausbildung müssen Auszubildende eine eigene Krankenversicherung abschließen. Das passiert ganz einfach durch Anmeldung bei einer gesetzlichen Krankenkasse. Die Anmeldung wird vom Ausbildungsunternehmen vorgenommen. Dabei ist Ihnen als Auszubildende bzw. Auszubildender die Auswahl der gesetzlichen Krankenkasse (GKV) überlassen. Der reguläre Beitragssatz ist bei allen GKVs gleich. Studierende sind maximal bis zum Alter von 25 Jahren bei ihren Eltern mitversichert und dies ohne zusätzliche Kosten. Allerdings gilt das nur, wenn sie nicht mehr als 10 Stunden pro Woche hochgerechnet auf den Monat zum jeweils aktuellen Mindestlohn beschäftigt sind (dynamische Geringfügigkeitsgrenze, die 2022 eingeführt wurde für Minijobs). Dauert das Studium länger, muss ein eigener Beitrag geleistet werden. Bis zur Altersgrenze von 30 Jahren bzw. einer Studienzeit von höchstens 14 Semestern liegt der monatliche Beitrag unter 100 €. Wenn diese Altersgrenze überschritten ist, dann kommt eine freiwillige Mitgliedschaft in einer GKV in Frage. Aktuell beträgt dieser Beitrag ohne Pflegeversicherung monatlich unter 200 € (Stand 2023). Für Studierende, die kurz vor einem Examen stehen und die Alters- oder Semestergrenze überschritten haben, gibt es für bis zu 6 Monate Übergangszeit eine etwas günstigere Absicherung. Sind die Eltern privat krankenversichert (PKV), so können Schülerinnen und Schüler oder Studierende ebenfalls privat versichert bleiben. Auch hier gibt es günstigere Tarife für Studierende. Bei der Auswahl eines Tarifs ist zu klären, ob der Wechsel mit oder ohne Gesundheitsprüfung erfolgt. Wenn die PKV auch ab Beginn eines Studiums weitergeführt werden soll, dann ist eine Befreiung von der Versicherungspflicht in der GKV erforderlich. Da es sich hierbei um eine grundlegende Entscheidung handelt, empfehlen wir eine persönliche Beratung. Individuell kann dann auch geklärt werden, inwieweit ein Studientarif innerhalb der PKV passen könnte und wo bei einem Tarifwechsel auf neue Gesundheitsprüfungen geachtet werden müsste. Grundsätzlich muss nach einem abgeschlossenen Studium ein bestimmtes Jahresbruttoeinkommen erzielt werden, damit eine private Krankenversicherung weiter fortgeführt oder neu aufgenommen werden kann.

 

Berufsunfähigkeitsabsicherung (BU) – das zweite Muss

Diese Versicherung ist ein „Muss“ – am besten schon als Schülerin oder Schüler, aber spätestens mit Beginn der Ausbildung oder des Studiums oder beim Start in den Beruf. Warum ist die Absicherung einer möglichen Berufsunfähigkeit ein Muss? Erstens, weil es eine staatliche Berufsunfähigkeitsrente heute nicht mehr gibt. Zweitens, weil die persönliche Arbeitskraft das wichtigste Gut jedes jungen Menschen ist. Denn: Eine schwere Krankheit, ein Unfall oder auch eine Allergie kann dem Traumberuf ein jähes Ende setzen. Drittens, wer jung eine Berufsunfähigkeitsrente absichert, hat langfristig niedrigere Beiträge dafür zu bezahlen, wie wenn dies zu einem späteren Zeitpunkt erfolgt. Außerdem steigt mit den Jahren das Risiko keine Absicherung mehr bekommen zu können – aufgrund dann bereits vorhandener Krankheiten, einer bereits erfolgten Psychotherapie oder eventueller Unfallfolgen. Studierende können sich bereits während des Studiums für ihren zukünftigen Beruf versichern. Dabei sollte die Berufsunfähigkeitsrente nach der Ausbildung an das entsprechende Nettogehalt angepasst werden. Dies wird mit einer sogenannten „Nachversicherungsgarantie“ oder „Ausbaugarantie“ sichergestellt. Es ist sehr wichtig, dass der Rentenanspruch später ohne erneute Gesundheitsprüfung erhöht werden kann.

3 Tipps rund um die BU

Tipp 1: Die Gesundheitsprüfung ist Voraussetzung für eine Absicherung Ihrer Arbeitskraft. Falls Ihr Antrag durch ein Versicherungsunternehmen abgelehnt wird, dann kann dies große Nachteile für Sie mit sich bringen. Deshalb empfehlen wir im Vorfeld prüfen zu lassen, ob eine Annahme ohne Einschränkungen möglich ist. Lassen Sie sich hierzu vorab beraten!

Tipp 2: Damit Ihre Flexibilität auch in Zukunft erhalten bleibt, empfiehlt sich die Absicherung für den Fall einer Berufsunfähigkeit separat vom Thema „Altersvorsorge“ zu klären und abzusichern.  Lassen Sie sich beraten zu dem Stichwort Arbeitskraftabsicherung (ASK).


Tipp 3:
 Falls es Ihnen finanziell (noch) nicht möglich ist, die private Absicherung für den Fall einer Berufsunfähigkeit zu leisten oder ihr Gesundheitszustand keinen Vertragsabschluss oder diesen lediglich mit eingeschränkten Bedingungen zu lässt, dann ist ebenfalls eine individuelle Beratung sinnvoll. Es gibt alternative Absicherungbausteine wie z.B. die Private Unfallversicherung, eine Dread-Disease Versicherung, eine Multiriskabsicherung oder eine Grundfähigkeitsversicherung. Dabei handelt ist sich nicht um gleichwertige Absicherungen. Dennoch ist zu prüfen, ob und welches Sicherungsnetz sich aufspannen lässt für Ihre persönliche Zukunft!

 

Private Haftpflichtversicherung (PHV) – das dritte Muss

 

Bei der privaten Haftpflichtversicherung handelt es sich um die wichtigste Versicherung der privaten Grundvorsorge. Wer eine andere Person versehentlich schädigt, haftet für einen Schaden in voller Höhe. Allerdings: Minderjährige, volljährige Schülerinnen und Schüler, Studierende oder Auszubildende (sofern unverheiratet, ohne Unterbrechungszeiten im Erststudium oder in der Erstausbildung und im elterlichen Haushalt lebend) sind meistens bis zum 25. Lebensjahr über die Eltern mitversichert (ebenso bei der Hausratversicherung). Dies gilt allerdings nur, wenn die Eltern eine Haftpflichtversicherung im Familientarif abgeschlossen haben. Für alle anderen gilt: Unbedingt eigene Vorsorge treffen und am besten eine Schadenssumme von 50 Mio. € vereinbaren! Spätestens nach dem Studium muss Mann und Frau sich um eine eigene Haftpflichtversicherung kümmern. Dies gilt übrigens auch, falls zwischen Bachelor und Master eine Pause eingelegt wird – auch, wenn dies nur für eine kurze Zeit ist. Ein guter Privathaftpflichtversicherungsvertrag ist bereits ab einem Jahresbeitrag von ca. 70 € zu erhalten! Geringer Einsatz im Verhältnis zur großen Wirkung.

 

Was brauche ich über die 3 Muss-Absicherungen hinaus?

Die gute Nachricht: mit den 3 Muss-Versicherungen ist erstmal das Soll erfüllt: eine nachhaltige Grundlagenabsicherung. Je nach Lebenssituation sollten jedoch noch weitere Absicherungen in Betracht gezogen werden, einige sind hier aufgeführt. Wie immer gilt: Alle Angaben wurden nach bestem Wissen und Gewissen zusammengetragen. Trotzdem kann für die Richtigkeit und Vollständigkeit keine Garantie übernommen werden. Auch dieser Blogpost ersetzt nicht die individuelle Beratung.

 

Auslandsreisekrankenversicherung

Mitglieder gesetzlicher Krankenkassen sollten unbedingt eine Reisekrankenversicherung bei Aufenthalt im Ausland abschließen. Nur Privatversicherte haben je nach Tarif weltweit Anspruch auf Kostenerstattung, auch bei Krankenrücktransporten (werden von den gesetzlichen Kassen in Deutschland nicht übernommen). Die EHIC (auf der Rückseite der deutschen Chipkarte gesetzlicher Krankenkassen) bietet in europäischen Ländern kostenfreie Arztbehandlung, allerdings muss im Ausland manches, was bei uns als Kassenleistung gilt, privat verauslagt und später in Deutschland abgerechnet werden.

 

Kfz-Haftpflichtversicherung

Muss bei Autokauf abgeschlossen werden, wobei für ein neues oder kreditfinanziertes Fahrzeug der Abschluss einer zusätzlichen Vollkaskoversicherung ratsam ist.

 

Hausratversicherung

Wenn in der Wohnung z.B. wertvolle Einrichtungsgegenstände oder technische Geräte vorhanden sind, kann darüber nachgedacht werden. Sollten Sie Hauptmieter:in für eine WG sein, dann lassen Sie sich unbedingt individuell beraten. Hier gilt es zu prüfen, wie sich eine eventuelle Haftung dem/der tatsächlichen Verursacher:in zurechnen lässt. Gleichzeitig gilt es sicherzustellen, dass eine ausreichende finanzielle Absicherung vorhanden ist, um eventuelle Schäden auszugleichen.

 

Risikolebensversicherung

Wollen Sie Ehe-/Lebenspartner oder Kinder für den Fall des Todes absichern, so ist eine Risiko-Lebensversicherung sinnvoll.

 

Wohngebäudeversicherung

Sollte bei Immobilienerwerb abgeschlossen werden.

 

Tierhalter-Haftpflichtversicherung

Sollten Sie unbedingt abschließen, wenn Sie Halter eines Hundes sind. In einigen Bundesländern bereits gesetzliche Pflicht.

 

Kapitallebens- und Private Rentenversicherung – Rürup/Basisrente

Das sind Themen, die nach der Schule noch nicht akut sind. Erst nach den Ausgaben zur Risikoabsicherung, des Lebensunterhaltes und nach Schaffung eines kleinen Finanzpolsters, sollte man sich mit dem Aufbau einer zusätzlichen Altersvorsorge beschäftigen