Schlagwort: PKV

Liegt der Bruttoarbeitslohn über der Jahresentgeltgrenze, kann der Arbeitnehmer/die Arbeitnehmerin zwischen der GKV und der Privaten Krankenversicherung wählen. Die Beiträge der Privaten Krankenkassen richten sich nach Alter und Gesundheit des/der Versicherten, sowie nach Umfang der versicherten Leistungen und einem möglichen Risikozuschlag wegen Vorerkrankungen bei Vertragsabschluss.