Glossar

Unsere Themen sind nach Schlagworten zusammengefasst, hier im Glossar finden Sie einige unserer „Tags“ kurz erklärt:

Aktien

Aktien sind Wertpapiere, die die wirtschaftliche Beteiligung an einem Unternehmen bekunden. Wer dieses Wertpapier kauft ist „Aktionär“ und kauft einen Anteil der AG. Sobald er einen Anteil an der AG hat, hat er auch Anspruch auf Gewinne der AG. Diese Gewinnansprüche werden in Form von Dividenden an die Aktionäre ausgezahlt.

Basisrente

Die Basisrente ist eine private, staatlich subventionierte/steuerlich geförderte Form der Altersvorsorge. Sie entspricht in ihren Leistungskriterien der gesetzlichen Rente, ist allerdings kapitalgedeckt. Im Unterschied zur klassischen Rentenversicherung gibt es bei der Basisrente kein Kapitalwahlrecht. Der angesparte Betrag wird lebenslang monatlich verrentet und darf nicht in einer Summe ausgezahlt werden. Sie eignet sich grundsätzlich für alle, die steuerlich gefördert für ihr Alter vorsorgen möchten. Besonders interessant ist sie für nicht gesetzlich rentenversicherte Selbständige, Freiberufler und Gewerbetreibende, die sich eine - zudem noch staatlich geförderte - Altersvorsorge aufbauen möchten, aber auch für Arbeiter, Angestellte und Beamte als Ergänzung zu deren gesetzlicher Altersvorsorge.

Börse

Die Börse ist der Handelsplatz für diverse Wertpapierarten (meistens Aktien und Anleihen, aber auch Währungen, Waren und Güter sowie einige Rohstoffe oder Edelmetalle).

Cost-Average-Effect

Der Cost-Average-Effect, auch Durchschnittskosteneffekt, besagt, dass bei gleichen Beträgen zu sinkenden Kursen mehr, zu steigenden Kursen weniger Fondsanteile gekauft werden. Schwankt der Ausgabepreis stark, sind Anleger:innen im schnittpreis im Vergleich zu jenem, den Sie bei Einzahlung der vollen Sparsumme zu Beginn hätten aufbringen müssen.

DAX

Der DAX (Deutscher Aktienindex) ist der bedeutendste deutsche Aktienindex und misst die Wertentwicklung der 30 größten und liquidesten Unternehmen des deutschen Aktienmarktes. Er repräsentiert rund 80% der Marktkapitalisierung börsennotierter Aktiengesellschaften in Deutschland. Der DAX ist sowohl als Performance- als auch als Kursindex veröffentlicht.

Dispo

Der Dispokredit ist ein Kredit, de eine Bank ihren Kunden gewährt. Man darf sein Girokonto bis zu einer von der Bank vorgegebenen Höhe ins Minus überziehen. Die Höhe der Kreditlinie hängt von der Kreditwürdigkeit des Kunden/der Kundin und den regelmäßig auf dem Girokonto eingehenden Einzahlungen ab, insbesondere dem Gehalt. Nutzt man den Dispositionskredit fallen meist sehr hohe Zinsen an. Wird das Girokonto über die Dispo-Grenze überzogen, verlangen die meisten Banken Über­zie­hungs­zin­sen, die noch höher ausfallen als die Dispozinsen.

Diversifikation

Unter Diversifikation versteht man in der Finanzwirtschaft die Streuung des Anlagerisikos durch Kapitalanlagen in verschiedene Finanzprodukte. Die Diversifikation führt entweder dazu, bei gleichbleibender Renditenerwartung das Risiko zu minimieren oder bei gleichbleibendem Risiko die Rendite zu erhöhen.

Dividenden

Unter einer Dividende versteht man den Anteil am Gewinn von Aktien, die ein Aktionär, in der Regel einmal im Jahr, von der jeweiligen Aktiengesellschaft (AG) ausgeschüttet bekommt. Die Dividende ist damit also abhängig von dem Erfolg der AG.

Dread-Disease Versicherung

Die Dread Disease Versicherung ist eine private Personenversicherung. Sie sichert Folgen verschiedener schwerer Krankheiten ab. Damit die Versicherung leistet, muss die Diagnose mit einer im Vertrag festgelegten Krankheit übereinstimmen.

Durchschnittskosteneffekt

Der Durchschnittskosteneffekt, auch als Cost-Average-Effect bekannt, besagt, dass bei gleichen Beträgen zu sinkenden Kursen mehr, zu steigenden Kursen weniger Fondsanteile gekauft werden. Schwankt der Ausgabepreis stark, sind Anleger:innen im schnittpreis im Vergleich zu jenem, den Sie bei Einzahlung der vollen Sparsumme zu Beginn hätten aufbringen müssen.

Erben

Das Erbe ist das Vermögen, welches eine Person bei Ihrem Tod hinterlässt und das jemandem als Erbschaft zufällt. Es gibt eine gesetzliche Erbfolge, die in Kraft tritt, wenn es kein Testament gibt bzw. das Testament das hinterlassene Vermögen nicht klar verteilt. Nach dieser gesetzlichen Erbfolge bekommen zuerst Ehepartner und Kinder, danach Enkelkinder usw. Ist der Partner des Erblassers nicht mit diesem verheiratet gewesen, hat sie/er ohne Testament keinen Anspruch auf das Erbe.

EU

Die gesetzliche Erwerbsunfähigkeitsversicherung (EU) soll bei dauerhaft gesundheitlichen Einschränkungen (Krankheit oder Behinderung) den Lebensunterhalt durch die Erwerbsminderungsrente sichern, wenn gar nicht mehr oder teilweise nicht mehr gearbeitet werden kann. Oft reicht die gesetzliche Erwerbsminderungsrente aber nicht aus, um den Lebensstandard zu halten. Daher ist es sinnvoll, eine private Erwerbsunfähigkeitsversicherung abzuschließen. Diese soll die Versorgungslücke zur Gesetzlichen EU schließen.

Festgeld

Ein Festgeld ist eine Geldeinlage, die Kund:innen einer Bank dieser für einen festgelegten Zeitraum (3 Monate - 1 Jahr) und zu einem festen Zinssatz zur Verfügung stellen können.

Fondssparplan

Ein Fondssparplan ist eine regelmäßige Einzahlung eines bestimmten Geldbetrages in einen oder mehrere Fonds.

GKV

Unter GKV versteht man die Gesetzliche Krankenversicherung. Pflichtmitglieder sind Arbeitnehmer*innen, deren Bruttoeinkommen unter der Jahresentgeltgrenze, aber über der Geringfügigkeitsgrenze liegt. Arbeitnehmer*innen dürfen eine gesetzliche Krankenkasse frei wählen. Die Beiträge werden zur Hälfte vom Arbeitgeber getragen. Viele gesetzliche Krankenkassen erheben zum allgemeinen Beitragssatz einen sogenannte Zusatzbeitrag. Dieser variiert je nach Krankenkasse. Liegt der Arbeitslohn über der Jahresentgeltgrenze kann der Arbeitnehmer/die Arbeitnehmerin freiwillig in der GKV verbleiben. Das macht Sinn, wenn Familienangehörige beitragsfrei mitversichert werden sollen.

Grundfähigkeitsversicherung

Die Grundfähigkeitsversicherung ist eine Risikoversicherung. Wenn eine Grundfähigkeit wie z.B. Sehen, Hören, Sprechen, Treppensteigen oder Autofahren verloren gegangen ist, dann wird die versicherte Leistung ausbezahlt. Der Grund für den jeweiligen Verlust spielt dabei keine Rolle. Der Versicherungsfall ist eingetreten und die Versicherung muss vertragsgemäß bezahlen.

Hausratsversicherung

Die Hausratversicherung ist keine Pflichtversicherung. Sie bietet Schutz bei folgenden Gefahren: Feuer, Leitungswasser, Einbruchdiebstahl, Vandalismus und bei Naturgefahren, wie Sturm, Hagel, weiterer Elementarschadenschutz kann zusätzlich abgeschlossen werden, ebenso wie Fahrraddiebstahl, Unbenannte Gefahren und Glasbruch. Bei Abschluss einer Hausratversicherung sollte die Versicherungssumme dem Wert des Hausrates entsprechen.

Kfz-Haftpflichtversicherung

Bei der Kfz-Haftpflichtversicherung handelt es sich um eine Pflichtversicherung. Sie deckt Personen- und Sachschäden von Dritten durch ein Kraftfahrzeug (das dem Versicherten gehört oder von ihm bzw. dem eingetragen Fahrerkreis gefahren wird) ab, jedoch nicht Schäden am eigenen Fahrzeug.

Kinderzulage

Die Kinderzulage ist in Deutschland eine Zulage für Personen, die ein oder mehrere Kinder versorgen.

 

KvdR

Über die Krankenversicherung der Rentner (KVdR) werden Rentner mit einer Rente der Deutschen Rentenversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert.

(Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Krankenversicherung_der_Rentner)

 

Liquiditätsreserve

Bei finanziellen Notlagen sorgt die Reserve dafür, dass man auch in schwierigen Situationen (z.B. bei Arbeitslosigkeit, bei schweren Erkrankungen etc.) liquide ist und auch bei unvorhersehbaren Verbindlichkeiten zahlungsfähig bleibt, ohne Schulden machen zu müssen.

Market Timing

Market Timing ist eine Anlagestrategie bei einer Geldanlage in Aktien oder in Wertpapieren, günstige Ein- bzw. Ausstiegszeitpunkte zu finden - zur Erzielung hoher Renditen.

PHV

Die Privathaftpflichtversicherung ist keine Pflichtversicherung, sollte man aber unbedingt abschließen. Sie übernimmt die Kosten bei Personen-, Sach-, und Vermögenschäden, die der Versicherte schuldhaft verursacht hat. In einigen Fällen übernimmt eine PHV auch die Kosten für Schäden, die durch einen Dritten verursacht wurden, die dem Versicherten aber nicht durch den Verursacher ersetzt werden.

Die Beiträge zur PHV lassen sich als Sonderausgaben von der ESt abziehen.

PKV

Liegt der Bruttoarbeitslohn über der Jahresentgeltgrenze, kann der Arbeitnehmer/die Arbeitnehmerin zwischen der GKV und der Privaten Krankenversicherung wählen. Die Beiträge der Privaten Krankenkassen richten sich nach Alter und Gesundheit des/der Versicherten, sowie nach Umfang der versicherten Leistungen und einem möglichen Risikozuschlag wegen Vorerkrankungen bei Vertragsabschluss.

Private Rentenversicherung

Die Private Rentenversicherung ist ein Baustein zur Altersvorsorge. Die Auszahlung der Rente kann als Einmalbetrag oder als monatliche Rente bis zum Lebensende erfolgen. Folgende Arten der Privaten Rentenversicherung gibt es: Klassische Rentenversicherung, Fondsgebundene Rentenversicherung, Riester-Rente, Rürup-Rente, Betriebliche Altersvorsorge und Lebensversicherung. Welche Art zum Versicherten passt, hängt vom Alter bei Versicherungsbeginn, den finanziellen Möglichkeiten und der Risikobereitschaft des Versicherten ab.

Private Unfallversicherung

Die Private Unfallversicherung zahlt eine Rente oder einen vereinbarten Geldbetrag, wenn durch einen Unfall körperliche oder geistige Schäden dauerhaft zurückbleiben oder der Verunfallte verstirbt.

Privathaftpflichtversicherung

Die Privathaftpflichtversicherung ist keine Pflichtversicherung, sollte man aber unbedingt abschließen. Sie übernimmt die Kosten bei Personen-, Sach-, und Vermögenschäden, die der Versicherte schuldhaft verursacht hat. In einigen Fällen übernimmt eine PHV auch die Kosten für Schäden, die durch einen Dritten verursacht wurden, die dem Versicherten aber nicht durch den Verursacher ersetzt werden.

Die Beiträge zur PHV lassen sich als Sonderausgaben von der ESt abziehen.

Riester

Die Riester-Rente ist eine durch staatliche Zulagen und durch Sonderausgabenabzug geförderte, grundsätzlich privat finanzierte Rente in Deutschland. Die Förderung ist durch das Altersvermögensgesetz (AVmG) 2002 eingeführt worden und in den § 10a und §§ 79 ff. Einkommensteuergesetz geregelt.

Die Bezeichnung „Riester-Rente“ geht auf Walter Riester zurück, der als Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung die Förderung der freiwilligen Altersvorsorge durch eine Altersvorsorgezulage vorgeschlagen hatte. Anlass dafür war die Reform der gesetzlichen Rentenversicherung 2000/2001, bei der das Nettorentenniveau des Eckrentners, eines idealtypisch sozialversicherungspflichtig Beschäftigten, der 45 Jahre lang Sozialversicherungsbeiträge eingezahlt hat, von 70 % auf 67 % reduziert worden war.

Für die Nutzung derart geförderter Altersvorsorgeverträge hat sich in der Öffentlichkeit das Verb „riestern“ etabliert.

(Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Riester-Rente)

 

Riester-Zulagen

Der Staat bezuschusst Riester-Verträge jedes Jahr mit einer Grundzulage in Höhe von 175,00 Euro, wenn man zum Zulagenberechtigen Personenkreis gehört und im betreffenden Jahr den Mindesteigenbeitrag von 4 % seines Vorjahresbruttoeinkommens in seinen Riester-Vertrag eingezahlt hat.

Risikolebensversicherung (RLV)

Eine Risikolebensversicherung sichert die Angehörigen des verstorbenen Versicherten ab. Die Versicherungssumme hilft der Familie beim Tode des Versicherten anfallende Kosten wie z.B. für die Beerdigung, die Miete uvm., weiter zahlen zu können.

Rürup-/Basis-Rente

Die Basisrente ist eine private, staatlich subventionierte/steuerlich geförderte Form der Altersvorsorge. Sie entspricht in ihren Leistungskriterien der gesetzlichen Rente, ist allerdings kapitalgedeckt. Im Unterschied zur klassischen Rentenversicherung gibt es bei der Basisrente kein Kapitalwahlrecht. Der angesparte Betrag wird lebenslang monatlich verrentet und darf nicht in einer Summe ausgezahlt werden. Sie eignet sich grundsätzlich für alle, die steuerlich gefördert für ihr Alter vorsorgen möchten. Besonders interessant ist sie für nicht gesetzlich rentenversicherte Selbständige, Freiberufler und Gewerbetreibende, die sich eine - zudem noch staatlich geförderte - Altersvorsorge aufbauen möchten, aber auch für Arbeiter, Angestellte und Beamte als Ergänzung zu deren gesetzlicher Altersvorsorge.

SRRI

SRRI steht für Synthetic Risk and Reward Indicator. Dieser ist eine standardisierte Risikokennzahl bei der Klassifizierung von Fonds und stellt den „Risikogehalt“ dar. Er geht von 1-7, wobei ein SRRI von 1 ein sehr geringes und ein SRRI von 7 ein sehr hohes Risiko angibt. Der SRRI wird meist zum Vergleich von Fonds und deren Risikogehalt genutzt.

Tagesgeld

Tagesgeld ist eine flexible Geldanlage ohne feste Laufzeit mit variabler Verzinsung. Das bedeutet, dass die Bank den Zinssatz jederzeit nach dem jeweiligen Marktzins erhöhen oder senken kann. Die Verzinsung erfolgt je nach Konditionen monatlich, quartalsweise oder jährlich. Das Tagesgeld wird auf einem Tagesgeldkonto gelagert. Sparer*innen haben jederzeit die Möglichkeit, über ihr Geld zu verfügen, binden sich also nicht durch feste Laufzeiten.

Tierhalter-Haftpflichtversicherung

Die Tierhalter-Haftpflichtversicherung deckt alle Personen-, Sach- und Vermögenschäden ab, die durch die Haltung eines Tieres verursacht werden. Die Hundehaftplicht ist in einigen Bundesländern in Deutschland eine Pflichtversicherung. Die Haltung von zahmen Tieren wie z.B. Katzen, Vogel, Kaninchen etc. ist in einer Privathaftplicht mitversichert.

Vermögenswirksame Leistungen

VL sind zusätzliches Geld vom Arbeitgeber, das man neben dem Gehalt zum Vermögensaufbau nutzen kann. Der Maximalbeitrag beträgt 40,00 Euro im Monat, der unterschiedlich anlegt werden kann: zum Beispiel in einen Fondssparplan, einen Banksparplan oder einen Bausparvertrag. Verträge für vermögenswirksame Leistungen laufen sieben Jahre lang. Davon werden sechs Jahre Beiträge eingezahlt, das siebte ist ein Ruhejahr. Nach sieben Jahren kann man frei über das Geld verfügen. Um nicht im siebten Jahr auf die Einzahlungen vom Arbeitgeber verzichten zu müssen, kann man bereits nach Ablauf des sechsten Jahres einen neuen Vertrag abschließen. Der Anbieter informiert in der Regel automatisch darüber, wann der alte Vertrag abläuft, und bietet meist einen neuen Vertrag an. Ausgenommen ist die Bausparvariante: Dort müssen sieben Jahre lang Beiträge eingezahlt werden.

Wenn bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschritten werden, erhält man zusätzlich vom Staat die Arbeitnehmer-Sparzulage (Je nach Sparform liegt die Obergrenze bei 17.900,00 oder 20.000,00 Euro zu versteuernden Einkommen für Singles, bei Ehepaaren bei 35.800,00 oder 40.000,00 Euro). Je nach Verwendung und Höhe der eingezahlten Beträge kann ein Arbeitnehmer zwischen 43,00 Euro und 123,00 Euro pro Jahr Förderung vom Staat bekommen. Als Bausparer kann man stattdessen auch die Wohnungsbauprämie von maximal 70,00 Euro pro Jahr beantragen (Ehepaare 140,00 Euro). Anspruch auf diese Prämie haben Bausparer*innen bei einem zu versteuernden Einkommen von unter 35.000,00 Euro (bei Ehepaaren unter 70.000,00 Euro).

VL

VL (Vermögenswirksame Leistungen) sind zusätzliches Geld vom Arbeitgeber, das man neben dem Gehalt zum Vermögensaufbau nutzen kann. Der Maximalbeitrag beträgt 40,00 Euro im Monat, der unterschiedlich anlegt werden kann: zum Beispiel in einen Fondssparplan, einen Banksparplan oder einen Bausparvertrag. Verträge für vermögenswirksame Leistungen laufen sieben Jahre lang. Davon werden sechs Jahre Beiträge eingezahlt, das siebte ist ein Ruhejahr. Nach sieben Jahren kann man frei über das Geld verfügen. Um nicht im siebten Jahr auf die Einzahlungen vom Arbeitgeber verzichten zu müssen, kann man bereits nach Ablauf des sechsten Jahres einen neuen Vertrag abschließen. Der Anbieter informiert in der Regel automatisch darüber, wann der alte Vertrag abläuft, und bietet meist einen neuen Vertrag an. Ausgenommen ist die Bausparvariante: Dort müssen sieben Jahre lang Beiträge eingezahlt werden.

Wenn bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschritten werden, erhält man zusätzlich vom Staat die Arbeitnehmer-Sparzulage (Je nach Sparform liegt die Obergrenze bei 17.900,00 oder 20.000,00 Euro zu versteuernden Einkommen für Singles, bei Ehepaaren bei 35.800,00 oder 40.000,00 Euro). Je nach Verwendung und Höhe der eingezahlten Beträge kann ein Arbeitnehmer zwischen 43,00 Euro und 123,00 Euro pro Jahr Förderung vom Staat bekommen. Als Bausparer kann man stattdessen auch die Wohnungsbauprämie von maximal 70,00 Euro pro Jahr beantragen (Ehepaare 140,00 Euro). Anspruch auf diese Prämie haben Bausparer*innen bei einem zu versteuernden Einkommen von unter 35.000,00 Euro (bei Ehepaaren unter 70.000,00 Euro).

Volatilität

Die Volatilität beschreibt das Ausmaß der Schwankungen von Preisen, Aktien- und Devisenkursen, Zinssätzen oder auch ganzen Märkten innerhalb einer kurzen Zeitspanne. Kurzgesagt also kurzfristige Schwankungen an den Kaitalmärkten.

wesentliche Anlegerinformation (WAI)

Die wesentlichen Anlegerinformationen (WAI) sind von der EU festgelegte Merkmale, die alle europäischen Investmentgesellschaften verpflichtet sind offenzulegen. Durch diese wesentlichen Fondsmerkmale soll die Transparenz und Vergleichbarkeit zwischen Fonds verbessert werden. Für deutsche Fonds gilt dies seit dem 01.07.2011. Es gibt noch weitere Abkürzungen für dieses Dokument. Die am häufigsten verwendeten sind KID (Key Investor Document), KIID (Key Investor Information Document), KII (Key Investor Information).

Wohngebäudeversicherung

Die Wohngebäudeversicherung bietet Schutz bei folgenden Gefahren: Feuer, Leitungswasser und Naturgewalten, wie Sturm, Blitz oder Hagel. Elementarschäden verursacht z.B. durch Hochwasser oder Starkregen müssen zusätzlich versichert werden, ebenso wie Glasbruch und Unbenannte Gefahren.