Schlagwort: Vermögenswirksame Leistungen

VL sind zusätzliches Geld vom Arbeitgeber, das man neben dem Gehalt zum Vermögensaufbau nutzen kann. Der Maximalbeitrag beträgt 40,00 Euro im Monat, der unterschiedlich anlegt werden kann: zum Beispiel in einen Fondssparplan, einen Banksparplan oder einen Bausparvertrag. Verträge für vermögenswirksame Leistungen laufen sieben Jahre lang. Davon werden sechs Jahre Beiträge eingezahlt, das siebte ist ein Ruhejahr. Nach sieben Jahren kann man frei über das Geld verfügen. Um nicht im siebten Jahr auf die Einzahlungen vom Arbeitgeber verzichten zu müssen, kann man bereits nach Ablauf des sechsten Jahres einen neuen Vertrag abschließen. Der Anbieter informiert in der Regel automatisch darüber, wann der alte Vertrag abläuft, und bietet meist einen neuen Vertrag an. Ausgenommen ist die Bausparvariante: Dort müssen sieben Jahre lang Beiträge eingezahlt werden.

Wenn bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschritten werden, erhält man zusätzlich vom Staat die Arbeitnehmer-Sparzulage (Je nach Sparform liegt die Obergrenze bei 17.900,00 oder 20.000,00 Euro zu versteuernden Einkommen für Singles, bei Ehepaaren bei 35.800,00 oder 40.000,00 Euro). Je nach Verwendung und Höhe der eingezahlten Beträge kann ein Arbeitnehmer zwischen 43,00 Euro und 123,00 Euro pro Jahr Förderung vom Staat bekommen. Als Bausparer kann man stattdessen auch die Wohnungsbauprämie von maximal 70,00 Euro pro Jahr beantragen (Ehepaare 140,00 Euro). Anspruch auf diese Prämie haben Bausparer*innen bei einem zu versteuernden Einkommen von unter 35.000,00 Euro (bei Ehepaaren unter 70.000,00 Euro).