Schlagwort: PHV

Die Privathaftpflichtversicherung ist keine Pflichtversicherung, sollte man aber unbedingt abschließen. Sie übernimmt die Kosten bei Personen-, Sach-, und Vermögenschäden, die der Versicherte schuldhaft verursacht hat. In einigen Fällen übernimmt eine PHV auch die Kosten für Schäden, die durch einen Dritten verursacht wurden, die dem Versicherten aber nicht durch den Verursacher ersetzt werden.

Die Beiträge zur PHV lassen sich als Sonderausgaben von der ESt abziehen.