Schlagwort: Riester-Zulagen

Der Staat bezuschusst Riester-Verträge jedes Jahr mit einer Grundzulage in Höhe von 175,00 Euro, wenn man zum Zulagenberechtigen Personenkreis gehört und im betreffenden Jahr den Mindesteigenbeitrag von 4 % seines Vorjahresbruttoeinkommens in seinen Riester-Vertrag eingezahlt hat.