Schlagwort: GKV

Unter GKV versteht man die Gesetzliche Krankenversicherung. Pflichtmitglieder sind Arbeitnehmer*innen, deren Bruttoeinkommen unter der Jahresentgeltgrenze, aber über der Geringfügigkeitsgrenze liegt. Arbeitnehmer*innen dürfen eine gesetzliche Krankenkasse frei wählen. Die Beiträge werden zur Hälfte vom Arbeitgeber getragen. Viele gesetzliche Krankenkassen erheben zum allgemeinen Beitragssatz einen sogenannte Zusatzbeitrag. Dieser variiert je nach Krankenkasse. Liegt der Arbeitslohn über der Jahresentgeltgrenze kann der Arbeitnehmer/die Arbeitnehmerin freiwillig in der GKV verbleiben. Das macht Sinn, wenn Familienangehörige beitragsfrei mitversichert werden sollen.