Für die meisten Menschen ist die eigene Arbeitskraft die Voraussetzung
für ein regelmäßiges Einkommen. Dies entfällt bei einer Berufsunfähigkeit, was zu tiefgreifenden Veränderungen des Alltags führt. In der Regel reicht die staatliche Absicherung nicht aus, da die gesetzliche Rentenversicherung nur eine geringe Erwerbsminderungsrente zahlt. Für Menschen, die nach dem 1. Januar 1961 geboren sind, wurde die gesetzliche Berufsunfähigkeitsrente faktisch abgeschafft. Anders formuliert: Wer heute jünger als 60 Jahre ist, erhält nur noch eine einheitliche, zweistufige Erwerbsminderungsrente
mit sehr geringer Leistung. Der gewohnte Lebensstandard kann in diesem Fall nicht mehr aufrechterhalten werden.
BERUFSUNFÄHIGKEITSVERSICHERUNG – das bisherige Einkommen (ab)sichern
Die Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) ist die einzige Möglichkeit bisheriges Einkommen abzusichern, wenn jemand den Beruf, den sie oder er ausübt, aufgrund einer Krankheit oder eines Unfalls plötzlich nicht mehr ausüben kann. Eine BU leistet auch, wenn dies nur vorübergehend der Fall ist (mind. voraussichtlich 6 Monate). Bei dieser Absicherung wir die die versicherte monatliche Rente bis zum vereinbarten Zeitpunkt bezahlt. Dies bis längstens zum gesetzlichen Rentenbeginn – bzw. bis keine Berufsunfähigkeit laut Definition mehr vorliegt. Eine BU stellt für die meisten Berufstätigen die umfangreichste Möglichkeit der Absicherung dar.
Leistungsfall-Definition: Berufsunfähigkeit
>> Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn die versicherte Person infolge Krankheit, Körperverletzung oder mehr als altersentsprechenden Kräfteverfalls, die ärztlich nachzuweisen sind, voraussichtlich auf Dauer ihren zuletzt ausgeübten Beruf, so wie er ohne gesundheitliche Beeinträchtigung ausgestaltet war, nicht mehr zu mindestens 50% ausüben kann und auch keine andere Tätigkeit ausübt, die ihrer bisherigen Lebensstellung entspricht.
Beispiel eines Leistungsfalls BU:
Sabine 33 Jahre alt, Orthopädin und Unfallchirurgin in einer Klinik
Diagnose: Mittelgrade depressive Episode mit somatischem Syndrom (Interessenverlust etc.)
Beeinträchtigung: Es wurde medizinisch festgestellt, dass sie sie sich nicht mehr anpassen kann, ihre Konfliktfähigkeit eingeschränkt ist und sie emotional nicht mehr belastbar ist. Das macht einen intensiven Patientenkontakt, Arbeiten mit hoher Verantwortung und unter großem Zeitdruck unmöglich. Somit kann Sabine Tätigkeiten, die mit einer hohen Konzentration einhergehen, ebenfalls nicht mehr ausführen, d.h. auch keine chirurgischen Eingriffe mehr. Sie stellt fest, dass sie kaum noch Antrieb hat, um ihre Aufgaben anzugehen. Bei dem Kontakt mit Patienten fühlt sie sich wie gelähmt“.
Private Berufsunfähigkeitsversicherung: Wenn Sabine eine Private Berufsunfähigkeitsversicherung hat, dann erhält sie die im Versicherungsvertrag vereinbarte Leistung (monatliche Rente) aufgrund bedingungsgemäßer Berufsunfähigkeit.
Gesetzliche Erwerbsunfähigkeitsversicherung: Falls anerkannt wird, dass Sabine erwerbsunfähig ist, d.h., dass sie weniger als 6 Stunden pro Tag arbeiten kann (muss nicht im ausgeübten Beruf sein), dann erhält sie maximal 38% des letzten Bruttoeinkommens.
Was ist, wenn das Leben anders verläuft als geplant? Das lässt sich mit einer sog. „Nachversicherungsgarantie“ regeln. Die findet sich in zahlreichen BU-Versicherungen. Vorteil dieser Nachversicherungsgarantie ist, dass ohne erneute Gesundheitsprüfung die Versicherungssumme erhöht werden kann. Das geht bei vorab definierten Ereignissen – wie insbesondere z.B. Heirat oder Geburt eines Kindes. Bis zu einem bestimmten Alter kann die Versicherungsleistung in Zusammenhang mit dem Ereignis erhöht werden. Mit zunehmendem Alter steigt das Risiko einer gesundheitlichen Einschränkung. Diese muss nicht zwingend im Alltag spürbar sein, könnte aber eine Neuversicherung (Stichwort: Gesundheitsprüfung) be- oder sogar verhindern. Bei einer Nachversicherungsgarantie wäre das kein Thema.
Für die meisten Menschen ist die eigene Arbeitskraft die Voraussetzung
für ein regelmäßiges Einkommen. Dies entfällt bei einer Berufsunfähigkeit, was zu tiefgreifenden Veränderungen des Alltags führt. In der Regel reicht die staatliche Absicherung nicht aus, da die gesetzliche Rentenversicherung nur eine geringe Erwerbsminderungsrente zahlt. Für Menschen, die nach dem 1. Januar 1961 geboren sind, wurde die gesetzliche Berufsunfähigkeitsrente faktisch abgeschafft. Anders formuliert: Wer heute jünger als 60 Jahre ist, erhält nur noch eine einheitliche, zweistufige Erwerbsminderungsrente
mit sehr geringer Leistung. Der gewohnte Lebensstandard kann in diesem Fall nicht mehr aufrechterhalten werden.
BERUFSUNFÄHIGKEITSVERSICHERUNG – das bisherige Einkommen (ab)sichern
Die Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) ist die einzige Möglichkeit bisheriges Einkommen abzusichern, wenn jemand den Beruf, den sie oder er ausübt, aufgrund einer Krankheit oder eines Unfalls plötzlich nicht mehr ausüben kann. Eine BU leistet auch, wenn dies nur vorübergehend der Fall ist (mind. voraussichtlich 6 Monate). Bei dieser Absicherung wir die die versicherte monatliche Rente bis zum vereinbarten Zeitpunkt bezahlt. Dies bis längstens zum gesetzlichen Rentenbeginn – bzw. bis keine Berufsunfähigkeit laut Definition mehr vorliegt. Eine BU stellt für die meisten Berufstätigen die umfangreichste Möglichkeit der Absicherung dar.
Leistungsfall-Definition: Berufsunfähigkeit
>> Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn die versicherte Person infolge Krankheit, Körperverletzung oder mehr als altersentsprechenden Kräfteverfalls, die ärztlich nachzuweisen sind, voraussichtlich auf Dauer ihren zuletzt ausgeübten Beruf, so wie er ohne gesundheitliche Beeinträchtigung ausgestaltet war, nicht mehr zu mindestens 50% ausüben kann und auch keine andere Tätigkeit ausübt, die ihrer bisherigen Lebensstellung entspricht.
Beispiel eines Leistungsfalls BU:
Sabine 33 Jahre alt, Orthopädin und Unfallchirurgin in einer Klinik
Diagnose: Mittelgrade depressive Episode mit somatischem Syndrom (Interessenverlust etc.)
Beeinträchtigung: Es wurde medizinisch festgestellt, dass sie sie sich nicht mehr anpassen kann, ihre Konfliktfähigkeit eingeschränkt ist und sie emotional nicht mehr belastbar ist. Das macht einen intensiven Patientenkontakt, Arbeiten mit hoher Verantwortung und unter großem Zeitdruck unmöglich. Somit kann Sabine Tätigkeiten, die mit einer hohen Konzentration einhergehen, ebenfalls nicht mehr ausführen, d.h. auch keine chirurgischen Eingriffe mehr. Sie stellt fest, dass sie kaum noch Antrieb hat, um ihre Aufgaben anzugehen. Bei dem Kontakt mit Patienten fühlt sie sich wie gelähmt“.
Private Berufsunfähigkeitsversicherung: Wenn Sabine eine Private Berufsunfähigkeitsversicherung hat, dann erhält sie die im Versicherungsvertrag vereinbarte Leistung (monatliche Rente) aufgrund bedingungsgemäßer Berufsunfähigkeit.
Gesetzliche Erwerbsunfähigkeitsversicherung: Falls anerkannt wird, dass Sabine erwerbsunfähig ist, d.h., dass sie weniger als 6 Stunden pro Tag arbeiten kann (muss nicht im ausgeübten Beruf sein), dann erhält sie maximal 38% des letzten Bruttoeinkommens.
Was ist, wenn das Leben anders verläuft als geplant? Das lässt sich mit einer sog. „Nachversicherungsgarantie“ regeln. Die findet sich in zahlreichen BU-Versicherungen. Vorteil dieser Nachversicherungsgarantie ist, dass ohne erneute Gesundheitsprüfung die Versicherungssumme erhöht werden kann. Das geht bei vorab definierten Ereignissen – wie insbesondere z.B. Heirat oder Geburt eines Kindes. Bis zu einem bestimmten Alter kann die Versicherungsleistung in Zusammenhang mit dem Ereignis erhöht werden. Mit zunehmendem Alter steigt das Risiko einer gesundheitlichen Einschränkung. Diese muss nicht zwingend im Alltag spürbar sein, könnte aber eine Neuversicherung (Stichwort: Gesundheitsprüfung) be- oder sogar verhindern. Bei einer Nachversicherungsgarantie wäre das kein Thema.