Beruf und Leben Berufseinstieg

Voll am Durchstarten? Ein Überblick, wie und warum von Beginn an die Arbeitskraft abgesichert werden sollte

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Die meisten Menschen erarbeiten ihren Lebensunterhalt durch eine berufliche Tätigkeit. Fällt dieses Einkommen weg, droht oft eine finanzielle Notlage. Viele, die gerade durchstarten, denken, dass eine Erwerbsunfähigkeit sie nicht treffen wird oder wenn, dann durch einen plötzlichen Unfall. In Wirklichkeit werden aber neun von zehn Renten wegen Krankheit beantragt. Laut Deutscher Rentenversicherung sind psychische Erkrankungen mit Abstand die häufigsten Ursachen von Erwerbsunfähigkeit, neben Erkrankungen des Bewegungsapparates und Krebs.

Nach Abschaffung der gesetzlichen Berufsunfähigkeitsrente 2001 steht für den Fall, dass ein Arbeitnehmer oder eine Arbeitnehmerin aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeiten kann, nur noch die gesetzliche Erwerbsminderungsrente (EU) zur Verfügung. Die Prüfung, ob Anspruch besteht, ist recht einfach:

1. Voraussetzung:

  • 5 Jahre Pflichtbeiträge sind an die Deutsche Rentenversicherung sind geleistet worden
  • in den letzten 5 Jahren vor Eintritt des Versicherungsfalls sind mindestens 3 Jahre mit Pflichtbeiträgen belegt
  • eine Erwerbsminderung (EU) besteht seit mindestens 7 Monaten

 

2. Höhe der gesetzlichen EU (Erwerbsminderung):

Sie können…

  • … mehr als sechs Stunden am Tag arbeiten? Dann besteht kein Anspruch auf EU.
  • …nur zwischen drei und sechs Stunden am Tag arbeiten? Dann besteht Anspruch auf die halbe EU.
  • …zwischen drei und sechs Stunden am Tag arbeiten, aber es gibt keine entsprechende Teilzeittätigkeit oder können weniger als drei Stunden am Tag arbeiten? Dann besteht Anspruch auf die volle EU.

 

Das „Prinzip des Einfachen“ wird auch bei der Definition von Arbeit bei der gesetzlichen EU weitergeführt. Das „Arbeiten“, von dem hier die Rede ist, hat nämlich gar nichts mit dem zuvor ausgeübten Beruf zu tun. Vielmehr wird hier Arbeit in der allgemeingültigsten Form gemeint. Das macht es sehr schwierig, überhaupt eine Leistung zu erhalten. Auch die Absicherungshöhe ist einfach: In der Spitze sind es gerade einmal 38 % des letzten Bruttoeinkommens. Angenommen das monatliche Brutto beträgt 2.600 Euro, dann gäbe es nur 988 Euro. Bei halber gesetzlicher EU sogar nur 494 Euro. Das reicht nicht weit, deshalb ist eine private Vorsorge sinnvoll. Dafür gibt es unterschiedliche Möglichkeiten. Sich absichern kann jeder oder jede durch einer der folgenden Möglichkeiten:

 

Auf einen Blick: Versicherungsarten und Leistungsarten

Versicherungsart Berufsunfähigkeitsversicherung Grundfähigkeitsversicherung
Leistungsart Rentenleistung Rentenleistung

 

Versicherungsart Dread-Disease Versicherung Funktionelle Invaliditätsversicherung Unfallversicherung
Leistungsart Kapitalleistung                 Renten- und/oder Kapitalleistung

In diesem Blogbeitrag haben wir einen kleinen Überblick über das Thema Arbeitskraftabsicherung gegeben. Hier finden sich noch einmal die genannten Versicherungs- und Leistungsarten auf einen Blick. Beiträge und Bedingungen sind sehr unterschiedlich. Deshalb empfiehlt sich zu diesem Thema eine individuelle Beratung.