Wie der Name schon vermuten lässt, wird die versicherte Leistung dann fällig, wenn eine schwere Krankheit diagnostiziert wird. Bei welcher schweren Krankheit eine entsprechende Einmalzahlung ausbezahlt wird hängt von dem entsprechenden Versicherungsvertrag ab. Die Möglichkeiten unterscheiden sich von Versicherer zu Versicherer sehr. Genaues Prüfen ist also wichtig. Dabei besteht der größte Unterschied zu den anderen Vorsorgeformen darin, dass keine laufende Rente abgesichert werden kann. Abgesichert ist immer eine einmalige Kapitalzahlung. Mit anderen Worten: Wenn der Versicherungsfall eintreten sollte, dann wird die entsprechende Versicherungssumme in einem – mehr oder weniger großen – Betrag ausbezahlt. Eine solche Absicherung ist ergänzend sinnvoll und insbesondere. Beispielsweise, wenn im Fall einer Erkrankung konkret zu beziffernde Anschaffungen anstehen würden.
Leistungsfall-Definition Eintreten bestimmter aufgeführter Diagnosen
>> Wenn die versicherte Person während der Laufzeit des Vertrags an Folgendem (beispielhafte Aufzählung) schwer erkrankt, wird mindestens die vereinbarte Versicherungssumme gezahlt:
- Herzinfarkt
- Erkrankung des Herzmuskels
- Schlaganfall
- chronisches Nierenversagen
- Krebs
- Hirntumor
- Multiple Sklerose
- Lähmung, Kinderlähmung
- Parkinson
- schwere Motoneuron-Erkrankungen
Wie der Name schon vermuten lässt, wird die versicherte Leistung dann fällig, wenn eine schwere Krankheit diagnostiziert wird. Bei welcher schweren Krankheit eine entsprechende Einmalzahlung ausbezahlt wird hängt von dem entsprechenden Versicherungsvertrag ab. Die Möglichkeiten unterscheiden sich von Versicherer zu Versicherer sehr. Genaues Prüfen ist also wichtig. Dabei besteht der größte Unterschied zu den anderen Vorsorgeformen darin, dass keine laufende Rente abgesichert werden kann. Abgesichert ist immer eine einmalige Kapitalzahlung. Mit anderen Worten: Wenn der Versicherungsfall eintreten sollte, dann wird die entsprechende Versicherungssumme in einem – mehr oder weniger großen – Betrag ausbezahlt. Eine solche Absicherung ist ergänzend sinnvoll und insbesondere. Beispielsweise, wenn im Fall einer Erkrankung konkret zu beziffernde Anschaffungen anstehen würden.
Leistungsfall-Definition Eintreten bestimmter aufgeführter Diagnosen
>> Wenn die versicherte Person während der Laufzeit des Vertrags an Folgendem (beispielhafte Aufzählung) schwer erkrankt, wird mindestens die vereinbarte Versicherungssumme gezahlt: