Weit verbreitete Alternativen zur Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) sind die Erwerbsunfähigkeitsversicherung (EU) und die Grundfähigkeitsversicherung (GFV). Bei beiden Absicherungsformen stehen ebenfalls der Gesundheitszustand eines Menschen und eine abgesicherte monatliche Rente zum Auffangen des künftig entgehenden Einkommens im Mittelpunkt. Der ausgeübte Beruf bzw. die ausgeübte Tätigkeit wirken sich bei der Einstufung, d.h. ob es eine Zahlung gibt, nicht aus. Dadurch ist es schwieriger, dass man die Leistung erhält.
Private Erwerbsunfähigkeitsversicherung (EU)
Ebenso wie bei der gesetzlichen EU spielt auch hier das Berufsbild der versicherten Person keine Rolle für die Zahlung der versicherten Rente. Es ist lediglich von Interesse, ob und in welchem Ausmaß noch irgendeiner Erwerbstätigkeit nachgegangen werden kann. Es wird also alles sehr viel allgemeingültiger betrachtet. Anders formuliert: Bei bestimmten Krankheitsbildern würde – analog zur BU auch eine EU bezahlt werden. Das trifft z.B. zu bei schweren chronischen Schmerzen, psychischen Problemen oder einem Schlaganfall. Deshalb kann eine private EU-Absicherung für all diejenigen eine Alternative sein, die einen Beruf mit einem hohen Anteil an körperlicher Tätigkeit ausüben. Denn bei diesen Berufen tritt eine Berufsunfähigkeit in der Regel bei einer starken körperlichen Schädigung ein und bedeutet zugleich auch eine Erwerbsunfähigkeit.
Grundfähigkeitsversicherung (GFV)
Bei dieser Versicherungsart werden bestimmte Fähigkeiten abgesichert, die im täglichen Leben zwingend benötigt werden. Es geht also nicht um die Frage, ob ein Beruf ausgeübt werden kann oder der Lebensunterhalt verdient werden kann (Erwerbsunfähigkeit). Bei einer GFV tritt der Versicherungsfall dann ein, wenn die versicherte Person bestimmte Fähigkeiten verliert. Hier geht es um Fähigkeiten, die im täglichen Leben benötigt werden. Wenn dieser verloren gegangen sind, dann wird eine Leistung fällig (der Versicherungsfall tritt ein). Welche Fähigkeiten nun genau versichert sind, das ist von Versicherer zu Versicherer verschieden. Fähigkeiten, wie Sprechen oder Sehen – die zählen allerdings immer dazu. Es geht stets um konkrete, gut vorstellbare Fähigkeiten aus dem Alltag, deren Verlust die Leistung auslöst. Wenn in einem bestimmten Beruf eine bestimmte körperliche Fähigkeit besonders wichtig ist, dann ist diese Art der Versicherung – die Grundfähigkeitsversicherung – eine sehr gute Wahl. Auch, weil eine andere, das laufende Einkommen ersetzende Absicherung, entweder nicht möglich oder einfach zu teuer ist. Aber auch ohne einen solchen Beruf kann eine GFV einen Schutz für den „Worst Case“ bieten. Das gilt es jeweils individuell abzuwägen und in die entsprechende Zukunfts- bzw. Finanzplanung mit einzubauen.
Leistungsfall-Definition Verlust von Grundfähigkeiten
>> Voraussetzung für die Leistung ist, dass die versicherte Person eine bestimmte Fähigkeit verliert, die sie oder er im täglichen Leben benötigt. Die Anzahl der versicherten Grundfähigkeiten, aber auch deren Definition und Umfang unterscheidet sich teilweise stark, abhängig vom gewählten Versicherer. Beispiele für Leistungsauslöser sind:
Verlust der Grundfähigkeit des
- Sehens
- Hörens
- Sprechens
- Gebrauchs einer Hand
- Gebrauchs beider Arme
- Kniens oder Bückens
- Gebrauchs der Beine
- Verlust der Eignung, ein Auto zu führen
- Verlust der geistigen Leistungsfähigkeit
Weit verbreitete Alternativen zur Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) sind die Erwerbsunfähigkeitsversicherung (EU) und die Grundfähigkeitsversicherung (GFV). Bei beiden Absicherungsformen stehen ebenfalls der Gesundheitszustand eines Menschen und eine abgesicherte monatliche Rente zum Auffangen des künftig entgehenden Einkommens im Mittelpunkt. Der ausgeübte Beruf bzw. die ausgeübte Tätigkeit wirken sich bei der Einstufung, d.h. ob es eine Zahlung gibt, nicht aus. Dadurch ist es schwieriger, dass man die Leistung erhält.
Private Erwerbsunfähigkeitsversicherung (EU)
Ebenso wie bei der gesetzlichen EU spielt auch hier das Berufsbild der versicherten Person keine Rolle für die Zahlung der versicherten Rente. Es ist lediglich von Interesse, ob und in welchem Ausmaß noch irgendeiner Erwerbstätigkeit nachgegangen werden kann. Es wird also alles sehr viel allgemeingültiger betrachtet. Anders formuliert: Bei bestimmten Krankheitsbildern würde – analog zur BU auch eine EU bezahlt werden. Das trifft z.B. zu bei schweren chronischen Schmerzen, psychischen Problemen oder einem Schlaganfall. Deshalb kann eine private EU-Absicherung für all diejenigen eine Alternative sein, die einen Beruf mit einem hohen Anteil an körperlicher Tätigkeit ausüben. Denn bei diesen Berufen tritt eine Berufsunfähigkeit in der Regel bei einer starken körperlichen Schädigung ein und bedeutet zugleich auch eine Erwerbsunfähigkeit.
Grundfähigkeitsversicherung (GFV)
Bei dieser Versicherungsart werden bestimmte Fähigkeiten abgesichert, die im täglichen Leben zwingend benötigt werden. Es geht also nicht um die Frage, ob ein Beruf ausgeübt werden kann oder der Lebensunterhalt verdient werden kann (Erwerbsunfähigkeit). Bei einer GFV tritt der Versicherungsfall dann ein, wenn die versicherte Person bestimmte Fähigkeiten verliert. Hier geht es um Fähigkeiten, die im täglichen Leben benötigt werden. Wenn dieser verloren gegangen sind, dann wird eine Leistung fällig (der Versicherungsfall tritt ein). Welche Fähigkeiten nun genau versichert sind, das ist von Versicherer zu Versicherer verschieden. Fähigkeiten, wie Sprechen oder Sehen – die zählen allerdings immer dazu. Es geht stets um konkrete, gut vorstellbare Fähigkeiten aus dem Alltag, deren Verlust die Leistung auslöst. Wenn in einem bestimmten Beruf eine bestimmte körperliche Fähigkeit besonders wichtig ist, dann ist diese Art der Versicherung – die Grundfähigkeitsversicherung – eine sehr gute Wahl. Auch, weil eine andere, das laufende Einkommen ersetzende Absicherung, entweder nicht möglich oder einfach zu teuer ist. Aber auch ohne einen solchen Beruf kann eine GFV einen Schutz für den „Worst Case“ bieten. Das gilt es jeweils individuell abzuwägen und in die entsprechende Zukunfts- bzw. Finanzplanung mit einzubauen.
Leistungsfall-Definition Verlust von Grundfähigkeiten
>> Voraussetzung für die Leistung ist, dass die versicherte Person eine bestimmte Fähigkeit verliert, die sie oder er im täglichen Leben benötigt. Die Anzahl der versicherten Grundfähigkeiten, aber auch deren Definition und Umfang unterscheidet sich teilweise stark, abhängig vom gewählten Versicherer. Beispiele für Leistungsauslöser sind:
Verlust der Grundfähigkeit des