Allgemein Beruf und Leben

SRI statt SRRI: Neue gesetzliche Risikoklassifizierung seit 1. Januar 2023

geralt | pixabay,com

Die für Investmentfonds vorgeschriebene Risikosystematik wurde vom Gesetzgeber zum 1. Januar 2023 angepasst. Hier wird kurz erläutert, was sich ändert und was das konkret bedeutet – insbesondere für offene Investmentfonds (ETFs und aktive Fonds).

Seit Beginn des Jahres erfolgt die Klassifizierung von Risiko nunmehr nach dem „Summary Risk Indikator“ – abgekürzt SRI – und nicht zu verwechseln mit dem – bisher gültigen Kürzel „SRRI“, also dem „Synthetischen Risiko Rendite Indikator“. Grund für diese Anpassung war eine Vereinheitlichung unterschiedlicher „Anlageproduktverpackungen“ auf europäischer Ebene.

Zunächst ging es dem Gesetzgeber um eine einheitliche Systematik bei der sog. „vorvertraglichen Information“ – also mit welchen Informationen die geforderte Transparenz potenziellen Anlegerinnen und Anlegern gegenüber darzustellen ist.

Das neue, entsprechende Dokument wird meistens mit „PRIIP-KID“ abgekürzt. Darin muss eine Reihe von Informationen (Kennzahlen) enthalten sein. Eine davon ist der „SRI“ als sog. „Gesamtrisikoindikator“.

 

Gesamtrisikoindikator: Kapitalmarkt- plus Bonitätsrisiko

Der offensichtlichste Unterschied zu der bisherigen Messlatte, also dem „SRRI“ besteht darin, dass der SRI neben dem Kapitalmarktrisiko zusätzlich auch das Kredit-/Bonitätsrisiko eines Produktgebers berücksichtigt. Allerdings kommt das sog. „Bonitätsrisiko“ bei den meisten Investmentfonds gar nicht zum Tragen, weil es sich bei offenen Investmentfonds ja stets um ein Sondervermögen handelt. Im Falle, dass eine Kapitalanlagegesellschaft oder die Depotbank des Fonds notleidend werden würde oder in Insolvenz ginge, hätte dies keinerlei Einfluss auf das Sondervermögen. Also keine Verluste aus diesem Grund. Deshalb sind die meisten Fonds nun in einer niedrigeren Risikostufe eingeordnet.

Eine Frage, die uns immer wieder gestellt wird, ist, was passiert denn, wenn eine Fondsgesellschaft in Insolvenz geht? Das ist in der Vergangenheit auch bereits passiert, wenn es auch sehr lange her ist. Falls es aber so wäre, dann würde das Fondsvermögen – genau so, wie es zu dem Zeitpunkt dann ist – ganz einfach und kostenfrei zu einer anderen, gleichermaßen regulierten Kapitalanlagegesellschaft und/oder Depotbank transferiert werden.

Die einzige Ausnahme bezüglich des Kredit-/Bonitätsrisikos stellen die sog. „Garantiefonds“ dar. Aber, wie der Name sagt – bei diesen Fonds wurde bzw. wird eine Garantie ausgesprochen. Hier wäre also zu prüfen, worin die Garantie genau besteht und vor allem, wie wahrscheinlich es ist, dass das entsprechende Unternehmen seine Zusage halten wird bzw. kann. Diese Beurteilung spiegelt sich dann im SRI wider, durch die Einstufung der Risikoklasse.

Generell spielen solche Garantiefonds allerdings zurzeit keine große Rolle bzw. stellen eher eine Ausnahme dar. Besonders wichtig festzuhalten ist, dass die grundsätzliche Risikoeinstufung der meisten Fonds auf der Skala von 1-7 (1 = niedrigstes Risiko und 7 = höchstes Risiko) aufgrund der unterschiedlichen Parameter, die nun berücksichtigt werden, deutlich nach unten gegangen ist.

Bei der früheren Kategorisierung durch den SRRI-Indikator ging es also ausschließlich um die Schwankungsbreite (Volatiliät). Es wurde rollierend rückwärts nach einem mathematischen Modell berechnet, wie sich diese in dem entsprechenden Zeitraum entwickelt hatte. Durch die in den letzten Jahren verstärkten Schwankungen an den Kapitalmärkten sind aktuell fast alle Aktieninvestmentfonds mit einer SRRI von 6 eingestuft (in dieser Kategorisierung also hohes Risiko). Bei dem neuen Indikator der SRI liegen sie nun „nur“ noch bei einer 4 – aufgrund der Berücksichtigung der Bonität des Produktgebers.

 

Volatilität und Performance-Szenarien

Im Weiteren enthalten diese neuen Informationen sog. „Performance-Szenarien“ – also, welcher jährliche Ertrag durchschnittlich erwartet werden könnte, wenn folgende Stress-Szenarien zugrunde gelegt werden: ein pessimistisches, ein mittleres oder ein optimistisches Szenario. Das sind dann selbstverständlich keine Vorhersagen über die Zukunft, sondern Ableitungen aus der Vergangenheit – die zudem über drei unterschiedliche Zeiträume betrachtet werden, also die sog. „Haltedauer“. Empfohlen sind in der Regel mindestens 7 Jahre, aber Darstellungen zeigen auch 1 Jahr bzw. 4 Jahre auf.

 

Weiterführende Links:

Nachhaltig Geld anlegen: Welche Anlageprozesse gibt es neben Ausschlusskriterien?
Nachhaltigkeit bei der Geldanlage: ESG – Sustainable Finance ein Must oder ein Kann?
Ohne Vola keine Cola