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Steuerentlastungen 2023/2024: Lindners Wachstumschancengesetz

Bild: Cottonbro | Pexels.com

Das „Wachstumschancengesetz“ (eigentlich: „Gesetz zur Stärkung von Wachstumschancen, Investitionen und Innovationen sowie Steuervereinfachung und Steuerfairness“) soll auch Entlastung für die Steuerpflichtigen bringen: Erwerbstätige können Altersvorsorgeaufwendungen bereits in diesem Jahr zu 100 Prozent absetzen. Rückwirkend zum Jahresbeginn werden Rentnerinnen und Rentner teilweise steuerlich entlastet. Vermieterinnen und Vermieter profitieren ab Januar 2024 durch eine neue Freigrenze für Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung.

 

Altersvorsorge – Basisrente seit 2023 zu 100% steuerlich absetzbar

Das neue Gesetz bringt eine gute Nachricht für alle mit einer Basisrente: Sie ist nun vollumfänglich steuerlich absetzbar. Neben der gesetzlichen Rentenversicherung bildet die Basisrente, auch Rürup-Rente genannt, die Grundlage der Altersvorsorge. Während die Basis-Rente ursprünglich als Modell für Selbstständige gedacht war, die weder in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind noch einem Versorgungswerk angehören, können trotzdem auch Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer hiervon profitieren. Denn: Alle dürfen eine Basisrente abschließen, es sollten lediglich die Höchstgrenzen beachtet werden.  Im Jahr 2023 sind die Beiträge für Verheiratete bis zu 53.055,60 € / für Ledige bis 26.527,80 € jeweils zu 100% steuerlich absetzbar. Das zu versteuernde Einkommen wird also um den vollständigen Beitrag in eine Basisrente reduziert.

Vorteil einer Basisrente ist, dass Sie zukünftig eine lebenslange Rente erhalten werden, um Ihre lebenslangen Ausgaben abzusichern. Manchmal wird dies aber auch als Nachteil dargestellt, da eine Auszahlung in einem Betrag später nicht möglich ist. Doch dabei gebe ich zu bedenken, dass auch für viele Angestellte ein weiterer Baustein mit einer lebenslangen, verlässlichen Zahlung eine große Sicherheit darstellt. Da der Steuersatz im Rentenbezug niedriger als während der Erwerbstätigkeit ausfällt, ist die sog. nachgelagerte Besteuerung der Basisrente m.E. kein Hindernis, sondern als Vorteil zu werten. Die Vielfalt der Anlagemöglichkeiten ist groß – mit und ohne Garantie, mit und ohne Nachhaltigkeitspräferenzen – je nach Wunsch und Bedarf.

 

Tipp: Prüfen Sie, ob Sie diesen Baustein benötigen. Bei einer entsprechenden Steuerlast profitieren Sie von der Steuererleichterung und beteiligen den Staat bereits ab diesem Jahr an Ihrer Altersvorsorge.

 

Weiterführende Links:

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