Stellen sich auch viele Eltern mit der Geburt eines Kindes zuallererst die Frage nach der besten Absicherung für den Nachwuchs, so gerät in einer Situation, in der sich alles auf den Nachwuchs konzentriert, leicht das eigene Wohlbefinden aus dem Fokus. Doch wie auch in der Hebammenhilfe bekannt, ist das Wohl des Kindes oft untrennbar mit dem Wohl der Eltern verbunden. Und so ist die Absicherung des Kindes genauso wichtig wie die eigene Absicherung. Eltern sollten sich die folgenden drei Bereiche zur möglichen Absicherung ansehen, um Risiken zu minimieren und für den Fall der Fälle vorzusorgen.
Risikolebensversicherung: eine Risikolebensversicherung schützt leider nicht vor dem Tod, aber gegen dessen finanzielle Folgen. Die ausreichende Absicherung der Familie ist wichtig und nicht teuer.
Berufsunfähigkeitsversicherung: Angestellte, die nach dem 01.01.1961 geboren sind und auch alle Selbständigen sind nicht gegen das Risiko der Berufsunfähigkeit abgesichert. Daher ist es gerade nach der Geburt eines Kindes wichtig, nochmals zu überprüfen, ob die finanzielle Absicherung der Arbeitskraft des Versorgers/der Versorgerin ausreichend ist.
Absicherung für den Fall einer schweren Krankheit: Im Fall der Fälle führt eine schwere Krankheit oft auch zu finanziellen Engpässen (aufwändige Therapien, teure Hilfsmittel und gegebenenfalls Umbauten im Haus, der Wohnung oder bei einem Fahrzeug), häufig auch zu einem temporären Verdienstausfall oder im schlimmsten Fall sogar zur vollständigen Aufgabe jeglicher Erwerbstätigkeit. Dieses Risiko kann durch eine entsprechende Absicherung gemindert werden.
Für ein Kind ist die Absicherung seiner Eltern genauso wichtig, wie seine eigene Absicherung.
Übrigens: Auch wenn ein Elternteil den größten Teil des Familieneinkommens erzielt, so ist auch die Absicherung des anderen Elternteils zu berücksichtigen. Im Fall, dass dieser Elternteil aus den oben aufgeführten Gründen temporär oder dauerhaft ausfallen sollte, muss eine Kinderbetreuung organisiert werden. Die Kosten einer eventuellen Kinderbetreuung sollte man nicht unterschätzen. Die Erwerbstätigkeit des anderen Elternteils würde ja auch in diesem Fall erforderlich bleiben. Zusätzlich zu den bisherigen Kosten würden nun weitere laufende Kosten anfallen, die abgefedert werden sollten.
Stellen sich auch viele Eltern mit der Geburt eines Kindes zuallererst die Frage nach der besten Absicherung für den Nachwuchs, so gerät in einer Situation, in der sich alles auf den Nachwuchs konzentriert, leicht das eigene Wohlbefinden aus dem Fokus. Doch wie auch in der Hebammenhilfe bekannt, ist das Wohl des Kindes oft untrennbar mit dem Wohl der Eltern verbunden. Und so ist die Absicherung des Kindes genauso wichtig wie die eigene Absicherung. Eltern sollten sich die folgenden drei Bereiche zur möglichen Absicherung ansehen, um Risiken zu minimieren und für den Fall der Fälle vorzusorgen.
Risikolebensversicherung: eine Risikolebensversicherung schützt leider nicht vor dem Tod, aber gegen dessen finanzielle Folgen. Die ausreichende Absicherung der Familie ist wichtig und nicht teuer.
Berufsunfähigkeitsversicherung: Angestellte, die nach dem 01.01.1961 geboren sind und auch alle Selbständigen sind nicht gegen das Risiko der Berufsunfähigkeit abgesichert. Daher ist es gerade nach der Geburt eines Kindes wichtig, nochmals zu überprüfen, ob die finanzielle Absicherung der Arbeitskraft des Versorgers/der Versorgerin ausreichend ist.
Absicherung für den Fall einer schweren Krankheit: Im Fall der Fälle führt eine schwere Krankheit oft auch zu finanziellen Engpässen (aufwändige Therapien, teure Hilfsmittel und gegebenenfalls Umbauten im Haus, der Wohnung oder bei einem Fahrzeug), häufig auch zu einem temporären Verdienstausfall oder im schlimmsten Fall sogar zur vollständigen Aufgabe jeglicher Erwerbstätigkeit. Dieses Risiko kann durch eine entsprechende Absicherung gemindert werden.
Für ein Kind ist die Absicherung seiner Eltern genauso wichtig, wie seine eigene Absicherung.
Übrigens: Auch wenn ein Elternteil den größten Teil des Familieneinkommens erzielt, so ist auch die Absicherung des anderen Elternteils zu berücksichtigen. Im Fall, dass dieser Elternteil aus den oben aufgeführten Gründen temporär oder dauerhaft ausfallen sollte, muss eine Kinderbetreuung organisiert werden. Die Kosten einer eventuellen Kinderbetreuung sollte man nicht unterschätzen. Die Erwerbstätigkeit des anderen Elternteils würde ja auch in diesem Fall erforderlich bleiben. Zusätzlich zu den bisherigen Kosten würden nun weitere laufende Kosten anfallen, die abgefedert werden sollten.