Familie und Co.

Kinderleicht oder komplex? Wie sichere ich mein Kind am besten ab?

Bessi (Pixabay.com)

Oft stellen Eltern, Großeltern oder in manchen Fällen auch Patinnen oder Paten die Frage, wie sie ihre Kinder, Enkelkinder oder Patenkinder am besten absichern können. Wir haben hier einige Informationen rund um die Absicherung der Zukunft von Kindern zusammengestellt. Es gibt drei dringend gebotene Versicherungen für Kinder und zwei Wunschabsicherungen. Dabei ist für das Kind die Absicherung seiner Eltern genauso wichtig, wie seine eigene Absicherung.

Kleine Beiträge, große Wirkung: Die drei unentbehrlichen Absicherungen für das Kind

 

  1. Krankenversicherung: Bereits nach der Geburt sollten Eltern über eine Krankenzusatzabsicherung für ihr Kind nachdenken. Wenn kleine Kinder krank werden und in ein Krankenhaus müssen, sollte ein Elternteil als Begleitung mit aufgenommen werden.  Eine private Zusatzabsicherung ist in der Regel für einen niedrigen Beitrag möglich.

 

  1. Private Unfall-/Invaliditätsabsicherung: Die gesetzliche Unfallversicherung schützt Kinder, Schüler und Studierende nur sehr begrenzt. In 86 % der Zeit eines Jahres besteht keinerlei Versicherungsschutz durch die gesetzliche Unfallversicherung. Allerdings passieren – statistisch gesehen – die meisten Unfälle in dieser Zeit. Daher gibt es bei 80 % aller Kinder-Unfälle keine Leistung, denn gesetzlich versichert sind lediglich Unfälle im Kindergarten, in der Schule oder Hochschule, sowie auf den direkten Hin- und Rückwegen zu diesen Einrichtungen. Die meisten Unfälle passieren aber zu Hause oder in der Freizeit. Eine Absicherung gegen Unfallfolgen mit weltweitem Schutz, ist bereits für einen geringen Beitrag zu haben. Über eine Unfallrente in Verbindung mit einer einmaligen Kapitalauszahlung bekommt das abgesicherte Kind eine lebenslange Rente, wenn es mindestens zu 50% invalide ist.

Für einen höheren Beitrag lässt sich eine Kinderinvaliditätsversicherung abschließen, die eine Absicherung von dauerhaften Schäden durch einen Unfall oder bestimmte schwere Krankheiten gleichermaßen absichert. Eine solche Versicherung kann in der Regel zwischen einem Alter von 6 Monaten und dem 18. Lebensjahr abgeschlossen werden.

Diese Versicherung kann dem Kind auch im Erwachsenenalter ein regelmäßiges Einkommen sichern, wenn die Eltern nicht mehr für ihr Kind sorgen können. Die Leistung aus der Kinderinvaliditätsversicherung wird nämlich als lebenslange Rente, einmaliger Geldbetrag oder idealerweise als eine Kombination aus beidem angeboten. Bei der Auswahl sind die – oft sehr unterschiedlichen – Leistungen und Bedingungen der Versicherungsgesellschaften ein entscheidender Faktor. Auch hier gilt: Kleine Beiträge und große Wirkung!

  1. Private Haftpflichtversicherung: Üblicherweise werden Kinder in der Haftpflichtversicherung der Eltern mitversichert. Allerdings ist dieses nicht bei jedem Tarif der Fall. Eine Prüfung ist hier ganz wichtig! Falls Kinder im Alter von unter 6 Jahren in Ihrem Haushalt leben – oder Sie diese regelmäßig betreuen, so muss Ihre Privathaftpflichtversicherung eine Deckung für deliktunfähige Personen beinhalten! Kinder in diesem Alter können für Schäden, die sie eventuell verursachen, nicht haftbar gemacht werden. Es haften die Eltern bzw. die Aufsichtspersonen! Deshalb sollten Sie sicherstellen, dass Ihr Versicherungstarif Ihrer privaten Situation entspricht.

Übrigens: Ein sogenannter Singletarif, den Sie vielleicht als Alleinerziehende*r abgeschlossen haben, ist grundsätzlich nicht ausreichend! Schnell kann es zu unnötigem Ärger mit Nachbarn oder Familie kommen, wenn keine ausreichende Absicherung vorhanden ist. Eine entsprechende Deckungserweiterung hilft, dies zu verhindern. Hier gilt ganz besonders: Kleinster Beitrag und im Fall der Fälle: große Wirkung!