Das Risiko irgendwann pflegebedürftig zu werden nimmt zu. Hauptgrund hierfür ist die gestiegene Lebenserwartung. Aber auch ein Unfall oder eine schwere Krankheit, wie z.B. ein Schlaganfall, können zu einem erhöhten Hilfebedarf führen. Pflegebedürftigkeit betrifft bereits heute aktiv etwa 2,9 Millionen Menschen in Deutschland (lt. Bundesministerium für Gesundheit – Stand 10/2017). Experten gehen davon aus, dass diese Zahl bis zum Jahr 2030 auf rund 3,5 Millionen ansteigen könnte. Passiv betroffen ist wohl fast jeder Einwohner Deutschlands der im nahen oder näheren Umfeld mit Pflege in Berührung kommt. Pflege ist im menschlichen Leben unentbehrlich. Zeit sich schlau zu machen zu Absicherungsmöglichkeiten für den Pflegefall.
Aktueller Status Grundsicherung – was ist heute schon abgesichert?
Die gesetzlich vorgeschriebene Pflegeversicherung bedeutet eine Art Grundsicherung für den Fall des erhöhten Hilfebedarfs durch Pflegebedürftigkeit. Seit der Neuregelung der gesetzlichen Pflegeversicherung (Januar 2017) wird aus dieser Pflichtversicherung monatlich ein gewisser Betrag je nach Pflegegrad bezahlt. Im Fall einer stationären Pflege (Versorgung in einem Pflegeheim) 125 € (Pflegegrad 1), 770 € (Pflegegrad 2), 1.262 € (Pflegegrad 3), 1.775 € (Pflegegrad 4) bzw. 2.005 € (Pflegegrad 5). Sämtliche, darüber hinausgehende Kosten müssen privat finanziert werden. Falls die eigenen Einnahmen (laufende Rente) oder das eigene Vermögen nicht ausreichen, werden zunächst der Partner/die Partnerin und/oder die eigenen Kinder dafür in die Zahlungsverpflichtung genommen.
Sind meine laufenden Einnahmen und mein Vermögen ausreichend um Pflegekosten zu decken?
Durchschnittlich beträgt die monatliche Eigenleistung für eine Pflegeheimunterbringung in Hamburg, die von jeder Bewohnerin/ jedem Bewohner selbst zu tragen ist, etwa 1.837,49 € [Quelle: www.hamburg.de/pflege-im-heim/1771932/kosten/, Stand 04/2018].
Hier ein kleines Rechenbeispiel:
Wenn man von diesem Betrag nun die durchschnittliche Rente in Höhe von 1.078 € (Männer in Westdeutschland) bzw. 606 € (Frauen in Westdeutschland) abzieht, verbleibt eine Lücke von 759,49 € monatlich (Männer) bzw. 1.231,49 € (Frauen). Um diese Lücke dann jeweils zu finanzieren, müsste das private Vermögen aufgebraucht werden. Auch der /die Ehepartner/in müsste mit dafür aufkommen und schließlich würden die Kinder herangezogen. Dabei ist ein persönlicher Bedarf des/der Pflegebedürftigen für Kleidung oder Sonstiges in der Beispielrechnung gar nicht berücksichtigt.
[Quelle: Deutsche Rentenversicherung, Stand 2017]
Private Pflegeversicherung – ein Mittel die eigene Unabhängigkeit und Entscheidungshoheit zu bewahren?
Um die eigene Unabhängigkeit und Entscheidungshoheit zu wahren und die nächsten Angehörigen vor finanziellen Belastungen zu schützen, sichern sich immer mehr Menschen zusätzlich ab. Das geht mit einer privaten Pflegeversicherung mit der die individuellen Zusatzkosten soweit abgedeckt werden, wie es individuell erforderlich ist. Hierfür kommen folgende Arten von Versicherung in Frage: eine Pflegetagegeldversicherung wie z.B. der Pflege-Bahr, eine Pflegekostenversicherung oder eine Pflegerentenversicherung.
Was leistet eine Pflegekostenversicherung?
Hier werden die Restkosten nach Vorleistung der gesetzlichen Pflegepflichtversicherung erstattet. Somit eignet sich dieser Tarif nur für Menschen, die hauptsächliche professionelle Pflege in Anspruch nehmen wollen. Denn auch bei einer stationären Versorgung in einem Pflegeheim wird insbesondere die Unterbringung und Verpflegung nicht durch die Pflegepflichtversicherung erstattet.
Bei dieser Art von Versicherung handelt es sich um einen Tarif, der nach dem Prinzip einer privaten Krankenversicherung funktioniert. Vorteil ist, dass stets die Kosten der stationären Versorgung gedeckt sind. Nachteil ist, dass die Kostenentwicklung in der Zukunft nicht planbar ist. Außerdem muss monatlich eine Abrechnung eingereicht werden, um den Zahlungsanspruch geltend zu machen. Dieser Aufwand muss mit bedacht werden.
Was sichert die Pflegetagegeldversicherung wie z.B. der Pflege-Bahr ab?
Bei dieser Versicherungsart wird für jeden Tag der Pflegebedürftigkeit der ursprünglich vereinbarte Tagessatz ausbezahlt. Der Tagessatz ist je nach Pflegegrad unterschiedlich gestaffelt. Es sind keine Pflegekosten nachzuweisen. Über das Geld kann also frei verfügt werden. Auch hier handelt es sich um einen Tarif, der nach dem Prinzip einer privaten Krankenversicherung funktioniert. Die Versicherungsbeiträge sind also nicht fest und können mit der Zeit ansteigen. Die Beiträge müssen langfristig und regelmäßig aufgebracht werden können. Falls nicht, geht der Versicherungsschutz verloren. Pflegetagegeldtarife sind in der Regel preisgünstig bei Vertragsabschluss, dafür aber nicht so gut planbar wie Pflegerententarife.
Der Pflege-Bahr (seit 2013 gesetzlich geregelt) ist ein Pflegetagegeldtarif mit folgenden Besonderheiten:
- Wenn Sie als versicherte Person mindestens 10 € im Monat einzahlen, dann erhalten sie vom Staat zusätzlich 5 € monatlich als Förderung.
- Zusätzlich entfällt beim Pflege- Bahr die Gesundheitsprüfung, d.h. bei Vorerkrankungen entfallen Risikozuschläge.
- Dies ermöglicht auch chronisch Kranken mit hohem Pflegerisiko eine Zusatzversicherung abschließen zu können.
Allerdings gibt es zwei Einschränkungen:
- Die Wartezeit von fünf Jahren nach Vertragsabschluss, d.h. vorher gibt es keine Leistungen.
- Es können maximal 600 € bei Pflegegrad 5 abgesichert werden.
Als Pflegetagegeldtarif wird der Pflege-Bahr von einigen privaten Krankenversicherungsunternehmen angeboten. Die gesetzlichen Rahmenbedingungen sind bei allen gleich (Wartezeit, Leistung max. 600 € bei Pflegegrad 5, minimale Abschlussgebühren). Die Unterschiede liegen im Wesentlichen in den Leistungen bei den weiteren Pflegegraden, dem monatlichen Beitrag und dem Versicherungsunternehmen an sich. Auch mit dem Pflege-Bahr bleibt für die meisten Menschen eine stattliche Lücke bei den Pflegekosten.
Pflegerentenversicherung – individuelle Absicherung für den Pflegefall
Die Pflegerentenversicherung ist die vielseitigste Art der Absicherung: Es wird eine lebenslange Rentenleistung vereinbart, die je nach Pflegegrad ausbezahlt wird. Auch hier kann das Geld frei verwendet werden. Die Beiträge sind fest vereinbart und können mit einem Einmalbeitrag oder durch laufende Zahlungen geleistet werden. Damit ist diese Absicherung wesentlich umfangreicher einzuplanen. Die Leistungen im Fall einer dementiellen Erkrankung sind oft besser als bei den Pflegetagegeldtarifen. Zusätzliche Vorteile sind von Anbieter zu Anbieter verschieden. Die Auswahl des Anbieters sollte die persönlichen Umstände und Wünsche berücksichtigen.
Das Risiko irgendwann pflegebedürftig zu werden nimmt zu. Hauptgrund hierfür ist die gestiegene Lebenserwartung. Aber auch ein Unfall oder eine schwere Krankheit, wie z.B. ein Schlaganfall, können zu einem erhöhten Hilfebedarf führen. Pflegebedürftigkeit betrifft bereits heute aktiv etwa 2,9 Millionen Menschen in Deutschland (lt. Bundesministerium für Gesundheit – Stand 10/2017). Experten gehen davon aus, dass diese Zahl bis zum Jahr 2030 auf rund 3,5 Millionen ansteigen könnte. Passiv betroffen ist wohl fast jeder Einwohner Deutschlands der im nahen oder näheren Umfeld mit Pflege in Berührung kommt. Pflege ist im menschlichen Leben unentbehrlich. Zeit sich schlau zu machen zu Absicherungsmöglichkeiten für den Pflegefall.
Aktueller Status Grundsicherung – was ist heute schon abgesichert?
Die gesetzlich vorgeschriebene Pflegeversicherung bedeutet eine Art Grundsicherung für den Fall des erhöhten Hilfebedarfs durch Pflegebedürftigkeit. Seit der Neuregelung der gesetzlichen Pflegeversicherung (Januar 2017) wird aus dieser Pflichtversicherung monatlich ein gewisser Betrag je nach Pflegegrad bezahlt. Im Fall einer stationären Pflege (Versorgung in einem Pflegeheim) 125 € (Pflegegrad 1), 770 € (Pflegegrad 2), 1.262 € (Pflegegrad 3), 1.775 € (Pflegegrad 4) bzw. 2.005 € (Pflegegrad 5). Sämtliche, darüber hinausgehende Kosten müssen privat finanziert werden. Falls die eigenen Einnahmen (laufende Rente) oder das eigene Vermögen nicht ausreichen, werden zunächst der Partner/die Partnerin und/oder die eigenen Kinder dafür in die Zahlungsverpflichtung genommen.
Sind meine laufenden Einnahmen und mein Vermögen ausreichend um Pflegekosten zu decken?
Durchschnittlich beträgt die monatliche Eigenleistung für eine Pflegeheimunterbringung in Hamburg, die von jeder Bewohnerin/ jedem Bewohner selbst zu tragen ist, etwa 1.837,49 € [Quelle: www.hamburg.de/pflege-im-heim/1771932/kosten/, Stand 04/2018].
Hier ein kleines Rechenbeispiel:
Wenn man von diesem Betrag nun die durchschnittliche Rente in Höhe von 1.078 € (Männer in Westdeutschland) bzw. 606 € (Frauen in Westdeutschland) abzieht, verbleibt eine Lücke von 759,49 € monatlich (Männer) bzw. 1.231,49 € (Frauen). Um diese Lücke dann jeweils zu finanzieren, müsste das private Vermögen aufgebraucht werden. Auch der /die Ehepartner/in müsste mit dafür aufkommen und schließlich würden die Kinder herangezogen. Dabei ist ein persönlicher Bedarf des/der Pflegebedürftigen für Kleidung oder Sonstiges in der Beispielrechnung gar nicht berücksichtigt.
[Quelle: Deutsche Rentenversicherung, Stand 2017]
Private Pflegeversicherung – ein Mittel die eigene Unabhängigkeit und Entscheidungshoheit zu bewahren?
Um die eigene Unabhängigkeit und Entscheidungshoheit zu wahren und die nächsten Angehörigen vor finanziellen Belastungen zu schützen, sichern sich immer mehr Menschen zusätzlich ab. Das geht mit einer privaten Pflegeversicherung mit der die individuellen Zusatzkosten soweit abgedeckt werden, wie es individuell erforderlich ist. Hierfür kommen folgende Arten von Versicherung in Frage: eine Pflegetagegeldversicherung wie z.B. der Pflege-Bahr, eine Pflegekostenversicherung oder eine Pflegerentenversicherung.
Was leistet eine Pflegekostenversicherung?
Hier werden die Restkosten nach Vorleistung der gesetzlichen Pflegepflichtversicherung erstattet. Somit eignet sich dieser Tarif nur für Menschen, die hauptsächliche professionelle Pflege in Anspruch nehmen wollen. Denn auch bei einer stationären Versorgung in einem Pflegeheim wird insbesondere die Unterbringung und Verpflegung nicht durch die Pflegepflichtversicherung erstattet.
Bei dieser Art von Versicherung handelt es sich um einen Tarif, der nach dem Prinzip einer privaten Krankenversicherung funktioniert. Vorteil ist, dass stets die Kosten der stationären Versorgung gedeckt sind. Nachteil ist, dass die Kostenentwicklung in der Zukunft nicht planbar ist. Außerdem muss monatlich eine Abrechnung eingereicht werden, um den Zahlungsanspruch geltend zu machen. Dieser Aufwand muss mit bedacht werden.
Was sichert die Pflegetagegeldversicherung wie z.B. der Pflege-Bahr ab?
Bei dieser Versicherungsart wird für jeden Tag der Pflegebedürftigkeit der ursprünglich vereinbarte Tagessatz ausbezahlt. Der Tagessatz ist je nach Pflegegrad unterschiedlich gestaffelt. Es sind keine Pflegekosten nachzuweisen. Über das Geld kann also frei verfügt werden. Auch hier handelt es sich um einen Tarif, der nach dem Prinzip einer privaten Krankenversicherung funktioniert. Die Versicherungsbeiträge sind also nicht fest und können mit der Zeit ansteigen. Die Beiträge müssen langfristig und regelmäßig aufgebracht werden können. Falls nicht, geht der Versicherungsschutz verloren. Pflegetagegeldtarife sind in der Regel preisgünstig bei Vertragsabschluss, dafür aber nicht so gut planbar wie Pflegerententarife.
Der Pflege-Bahr (seit 2013 gesetzlich geregelt) ist ein Pflegetagegeldtarif mit folgenden Besonderheiten:
Allerdings gibt es zwei Einschränkungen:
Als Pflegetagegeldtarif wird der Pflege-Bahr von einigen privaten Krankenversicherungsunternehmen angeboten. Die gesetzlichen Rahmenbedingungen sind bei allen gleich (Wartezeit, Leistung max. 600 € bei Pflegegrad 5, minimale Abschlussgebühren). Die Unterschiede liegen im Wesentlichen in den Leistungen bei den weiteren Pflegegraden, dem monatlichen Beitrag und dem Versicherungsunternehmen an sich. Auch mit dem Pflege-Bahr bleibt für die meisten Menschen eine stattliche Lücke bei den Pflegekosten.
Pflegerentenversicherung – individuelle Absicherung für den Pflegefall
Die Pflegerentenversicherung ist die vielseitigste Art der Absicherung: Es wird eine lebenslange Rentenleistung vereinbart, die je nach Pflegegrad ausbezahlt wird. Auch hier kann das Geld frei verwendet werden. Die Beiträge sind fest vereinbart und können mit einem Einmalbeitrag oder durch laufende Zahlungen geleistet werden. Damit ist diese Absicherung wesentlich umfangreicher einzuplanen. Die Leistungen im Fall einer dementiellen Erkrankung sind oft besser als bei den Pflegetagegeldtarifen. Zusätzliche Vorteile sind von Anbieter zu Anbieter verschieden. Die Auswahl des Anbieters sollte die persönlichen Umstände und Wünsche berücksichtigen.