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Was bedeutet die Garantiezinssenkung zum 31.12.2021?

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Bei allen in den letzten Jahren abgeschlossenen Versicherungsverträgen liegt der Garantiezins (offiziell: Höchstrechnungszins) bei 0,9 Prozent. Wenn Sie Ihren Vertrag schon lange besparen, dann liegt der Garantiezins sogar wesentlich höher. Wie hoch genau, das können Sie Ihrem Versicherungsschein entnehmen. Diese Zusage bleibt für die komplette Laufzeit Ihres Versicherungsvertrages! Es ändert sich also nichts für Sie.

 

Wenn es sich um einen Rentenversicherungsvertrag handelt, dann gilt die ursprüngliche Zusage, solange Sie leben (also auch während der Rentenbezugsphase aus dem entsprechenden Vertrag).

 

Nun wird dieser Garantiezins per Verordnung durch den Gesetzgeber auf 0,25% ab 1.1.2022 gesenkt. Daran sind alle Versicherungsunternehmen gebunden. Die große Herausforderung für Versicherungsunternehmen besteht darin, dass Sie die Anlage der Versicherungsbeiträge nach der gesetzlichen Definition von Risiko und Sicherheit in ihrer Unternehmensbilanz nachweisen müssen (der sog. „Deckungsstock“). Zudem unterliegen diese Anlagen und deren Bilanzierung einer sehr strengen Regulierung. Dies beinhaltet, dass stark schwankende Kapitalanlagen hier nicht bzw. kaum berücksichtig werden können. Doch auf Anlagen mit keiner/sehr geringer Volatilität (Schwankungsintensität) gibt es keinen Ertrag. Die Stichworte hierzu lauten: Nullzinsphase oder Verwahrentgelt usw. Mehr denn je ist es von großer Bedeutung, wie solide die Bilanzkennzahlen eines Versicherungsunternehmens sind. Das ist ein wesentliches Kriterium für die Auswahl eines Angebots. Darauf legen mein Team und ich sehr viel Wert.

 

TIPP: Prüfen Sie noch in diesem Jahr, ob Sie ausreichend für Ihren späteren Ruhestand entweder geplant oder vorgesorgt haben. Falls Sie einen Vertrag mit einer Kapitalgarantie- und Mindestverzinsung wünschen, dann handeln Sie noch in diesem Jahr!