Beruf und Leben

Geldgeschenk Riester – nicht(s) für Sie?!

Manche Medien, insbesondere Blogs schreiben, dass Riester grundsätzlich nicht gut sei. Wie Sie vielleicht bei mir gelesen haben, empfehle ich Riester in vielen Fällen. Voraussetzung dabei ist selbstverständlich, dass ein Vertrag mit guten Leistungen und nicht zu hohen Kosten gewählt wurde. Trotzdem gibt es natürlich Fälle, in denen Riester NICHT geeignet ist! Finden Sie heraus, ob dies auch für Sie zutrifft…

…Wortmonster „nicht riesterförderfähig“

Am eindeutigsten ist das, wenn jemand „nicht riesterförderfähig“ ist. Dieses Wortmonster ist Behördenjargon für „keinen Anspruch auf die Zulagen haben“. Es ist nämlich so, dass nicht sozialversicherungspflichtig Angestellte – also alle Selbstständigen, Freiberuflerinnen (mit Ausnahme derer, die in der Künstlersozialkasse sind) und Unternehmerinnen, die z.B. als Gesellschaftergeschäftsführerinnen nicht sozialversicherungspflichtig tätig sind und keinen Anspruch auf die Zulagen haben. Logisch? Nein! Aber so ist halt die gesetzliche Regelung.

…Chronische „ Aufschieberitis“ und „Mach-ich-Morgen-Attitude“

NICHT geeignet ist Riester, wenn Sie Ihre Zulagen nicht beantragen und sich nicht um den jährlichen Eingang kümmern.

Tipp 1: Gute Maklerinnen bzw. Beraterinnen übernehmen dies für Riesterverträge, die sie in der Betreuung haben in der Regel als Serviceleistung, fragen Sie im Zweifelsfall oder im Erstgespräch einfach mal nach.

Tipp 2: Einmalantrag zu Beginn stellen. Höchstbeitrag einzahlen. Änderungen – insbesondere die Geburt eines Kindes unbedingt melden! Sobald die „Riesterförderberechtigung“ (vgl. oben) wegfällt – Vertrag einfach stilllegen!

…Auswander-Absichten in außereuropäische Gefilde

NICHT zwingend geeignet ist Riester, wenn Sie planen längerfristig in ein außereuropäisches Ausland zu ziehen – oder, wenn Sie grundsätzlich vom deutschen Staat nichts annehmen möchten und keinerlei Bindungen eingehen möchten.

…Priorität „vererben“ statt „weiter Vermögen aufbauen“

NICHT zwingend geeignet ist Riester, wenn Sie bereits heute wissen, dass Sie so viel Vermögen besitzen werden, dass Sie im Ruhestand und Alter mit höchster Wahrscheinlichkeit nicht alles verbrauchen können. Ob Sie dieses Vermögen selbst erarbeitet haben, erben werden oder was auch immer der Grund sein möge – es spielt hier keine Rolle. Sie denken eher an wen Sie was einmal vererben wollen. Eine Zulage oder steuerliche Förderung in der genannten Höhe spielt keine Rolle für Sie.