Mit der Zustimmung des Bundesrats steht fest: Ab dem 1. Januar 2027 startet mit dem Altersvorsorgedepot (AVD) die größte Reform der geförderten privaten Altersvorsorge seit über zwanzig Jahren. Für Anlegerinnen und Anleger bedeutet das vor allem die Flexibilität, auch ohne Garantien und direkt am Kapitalmarkt investieren zu können. Dies bringt zugleich mehr Eigenverantwortung bei der Auswahl der passenden Vorsorgelösung mit sich.
Mehr Eigenverantwortung bei Vorsorgewahl
Bei Investitionen direkt am Kapitalmarkt sind primär renditeorientierte Anlageformen wie Aktienfonds im Fokus, die potenziell mit höheren Renditechancen einhergehen. Es müssen dafür aber auch höhere Risiken getragen werden. Bislang musste die Riester-Rente als zertifiziertes Altersvorsorgeprodukte eine Kapitalgarantie bieten, die Schwankungen ausschließt und die Anlagen als sehr sicher einstuft. Diese Vorgabe wird jetzt gelockert und in bestimmten Bereichen aufgehoben. Die Entscheidung, wie der Aufbau eines staatlich geförderten Ruhestandsvermögens erfolgt, wird also der Anlegerin bzw. dem Anleger überlassen.
Staatliche Zulagen und steuerliche Vorteile, bei höherer Eigenbeteiligung
Zentraler Bestandteil der neuen staatlich geförderten privaten Altersvorsorge bleiben weiterhin staatliche Zulagen und mögliche steuerliche Vorteile. Zugleich setzt die Förderlogik in dem neuen System auf eine höhere Eigenbeteiligung als zuvor. Der Fokus des neuen Altersvorsorgedepots (AVD) liegt auf dem Vermögensaufbau.
Dabei muss der spätere Kapitalverbrauch im Ruhestand nicht zwingend mit eingeplant werden bzw. obliegt der Anlegerin oder dem Anleger. Aktuelle AVD-Modellrechnungen beenden ihre Auszahlungen mit der Vollendung des 85. Lebensjahres. Wer darüber hinaus lebt, sollte anderweitig vorgesorgt haben. Nicht mehr Teil der verbindlichen gesetzlichen Vorgaben ist somit das sogenannte Langlebigkeitsrisiko. Die Überlegung, ob das angesparte Vermögen ausreichend für den Ruhestand sein wird, wenn jemand älter als 85 Jahre werden sollte, bleibt jeder bzw. jedem Einzelnen überlassen. Ausreichende lebenslange Zahlungen müssen individuell ggfs. auch an anderer Stelle langfristig mit eingeplant werden.
Neue Freiheit – gleich neue Chancen?
Für Anlegerinnen und Anleger heißt das: Die Reform eröffnet neue Chancen für eine modernere und renditestärkere Altersvorsorge und gleichzeitig wird es wichtiger, sich frühzeitig mit Themen wie Entnahmeplanung, Risikoabsicherung und finanzieller Planung im hohen Alter auseinanderzusetzen.
Diese neue Freiheit verbunden mit Renditechancen kann also sehr vorteilhaft sein, wenn die entsprechenden Parameter berücksichtig werden. Die Auswahl an möglichen Altersvorsorgelösungen wird größer werden. Es wächst die Bedeutung einer guten Finanzentscheidung. Wer künftig vorsorgt, muss stärker darauf achten, wie hoch Risiken und mögliche Ertragsperspektiven eines Produktes sind.
Noch sind allerdings zahlreiche Einzelheiten nicht abschließend vom Gesetzgeber geregelt.
Die Förderung nach dem neuen System steht ab 2027 zur Verfügung. Im Jahr 2026 kann Förderung ausschließlich mit dem bisherigen System abgeschöpft werden! Hierfür ist also ein aktiver Riester-Vertrag erforderlich.
Es wird grundsätzlich möglich sein, einen bestehenden Riester-Vertrag in das neue Altersvorsorgedepot (AVD) zu wechseln, andersherum ist dies allerdings nicht möglich.
Welche Förderung für Sie vorteilhaft ist, sollten Sie individuell abklären lassen. Dies wird voraussichtlich ab Spätherbst 2026 möglich sein, wenn Näheres zu den zukünftigen Angeboten verlässlich bekannt sein sollte.
Tipp:
Bis dahin gilt für Sie als Anlegerin oder Anleger: Ruhe bewahren, die Entwicklungen einordnen und die eigene Strategie und Planung beibehalten. Weiterhin gilt „nicht alle Eier in einen Korb legen“, d.h. „diversifizieren“ was auch als „breit streuen“ bezeichnet wird.
Weiterführende Blogbeiträge:
Mit der Zustimmung des Bundesrats steht fest: Ab dem 1. Januar 2027 startet mit dem Altersvorsorgedepot (AVD) die größte Reform der geförderten privaten Altersvorsorge seit über zwanzig Jahren. Für Anlegerinnen und Anleger bedeutet das vor allem die Flexibilität, auch ohne Garantien und direkt am Kapitalmarkt investieren zu können. Dies bringt zugleich mehr Eigenverantwortung bei der Auswahl der passenden Vorsorgelösung mit sich.
Mehr Eigenverantwortung bei Vorsorgewahl
Bei Investitionen direkt am Kapitalmarkt sind primär renditeorientierte Anlageformen wie Aktienfonds im Fokus, die potenziell mit höheren Renditechancen einhergehen. Es müssen dafür aber auch höhere Risiken getragen werden. Bislang musste die Riester-Rente als zertifiziertes Altersvorsorgeprodukte eine Kapitalgarantie bieten, die Schwankungen ausschließt und die Anlagen als sehr sicher einstuft. Diese Vorgabe wird jetzt gelockert und in bestimmten Bereichen aufgehoben. Die Entscheidung, wie der Aufbau eines staatlich geförderten Ruhestandsvermögens erfolgt, wird also der Anlegerin bzw. dem Anleger überlassen.
Staatliche Zulagen und steuerliche Vorteile, bei höherer Eigenbeteiligung
Zentraler Bestandteil der neuen staatlich geförderten privaten Altersvorsorge bleiben weiterhin staatliche Zulagen und mögliche steuerliche Vorteile. Zugleich setzt die Förderlogik in dem neuen System auf eine höhere Eigenbeteiligung als zuvor. Der Fokus des neuen Altersvorsorgedepots (AVD) liegt auf dem Vermögensaufbau.
Dabei muss der spätere Kapitalverbrauch im Ruhestand nicht zwingend mit eingeplant werden bzw. obliegt der Anlegerin oder dem Anleger. Aktuelle AVD-Modellrechnungen beenden ihre Auszahlungen mit der Vollendung des 85. Lebensjahres. Wer darüber hinaus lebt, sollte anderweitig vorgesorgt haben. Nicht mehr Teil der verbindlichen gesetzlichen Vorgaben ist somit das sogenannte Langlebigkeitsrisiko. Die Überlegung, ob das angesparte Vermögen ausreichend für den Ruhestand sein wird, wenn jemand älter als 85 Jahre werden sollte, bleibt jeder bzw. jedem Einzelnen überlassen. Ausreichende lebenslange Zahlungen müssen individuell ggfs. auch an anderer Stelle langfristig mit eingeplant werden.
Neue Freiheit – gleich neue Chancen?
Für Anlegerinnen und Anleger heißt das: Die Reform eröffnet neue Chancen für eine modernere und renditestärkere Altersvorsorge und gleichzeitig wird es wichtiger, sich frühzeitig mit Themen wie Entnahmeplanung, Risikoabsicherung und finanzieller Planung im hohen Alter auseinanderzusetzen.
Diese neue Freiheit verbunden mit Renditechancen kann also sehr vorteilhaft sein, wenn die entsprechenden Parameter berücksichtig werden. Die Auswahl an möglichen Altersvorsorgelösungen wird größer werden. Es wächst die Bedeutung einer guten Finanzentscheidung. Wer künftig vorsorgt, muss stärker darauf achten, wie hoch Risiken und mögliche Ertragsperspektiven eines Produktes sind.
Noch sind allerdings zahlreiche Einzelheiten nicht abschließend vom Gesetzgeber geregelt.
Die Förderung nach dem neuen System steht ab 2027 zur Verfügung. Im Jahr 2026 kann Förderung ausschließlich mit dem bisherigen System abgeschöpft werden! Hierfür ist also ein aktiver Riester-Vertrag erforderlich.
Es wird grundsätzlich möglich sein, einen bestehenden Riester-Vertrag in das neue Altersvorsorgedepot (AVD) zu wechseln, andersherum ist dies allerdings nicht möglich.
Welche Förderung für Sie vorteilhaft ist, sollten Sie individuell abklären lassen. Dies wird voraussichtlich ab Spätherbst 2026 möglich sein, wenn Näheres zu den zukünftigen Angeboten verlässlich bekannt sein sollte.
Tipp:
Bis dahin gilt für Sie als Anlegerin oder Anleger: Ruhe bewahren, die Entwicklungen einordnen und die eigene Strategie und Planung beibehalten. Weiterhin gilt „nicht alle Eier in einen Korb legen“, d.h. „diversifizieren“ was auch als „breit streuen“ bezeichnet wird.
Weiterführende Blogbeiträge: