Börsennotierte Unternehmen innerhalb der EU sind seit 2017 zu einer regelmäßigen Nachhaltigkeitsberichterstattung verpflichtet – was meist in Form eines Anhangs zur Bilanz gemacht wird.
Diese Berichte werden in der Regel von sog. „Rating-Agenturen“ geprüft und ausgewertet. Die entsprechenden E S G Informationen des jeweiligen Unternehmens werden so erfasst, dass sie in Form von Berichten oder Bausteinen von Banken, Fondsgesellschaften oder direkt institutionellen Anlegern, also z.B. einer Pensionskasse, Stiftung oder Versicherung abgerufen werden können.
Damit diese Flut von Daten besser vergleichbar wird, wurden sog. ESG Scores erstellt. Damit lassen sich dann Länder oder Unternehmen einfacher beurteilen.
Die EU auf dem Weg zu einer Nachhaltigen Wachstumspolitik
Die EU hat sich zum Ziel gesetzt, eine umweltfreundliche und integrative Wirtschaft anzustreben. Die Messlatte für den Übergang zur Nachhaltigkeit wird hochgelegt. Nach Auffassung der EU besteht die wichtigste Herausforderung für die Nachhaltigkeit in der EU für das kommende Jahrzehnt darin, die wirtschaftliche Entwicklung von der Umweltzerstörung abzukoppeln und die verbleibenden sozialen Ungleichheiten zu überwinden. Die EU-Kommission nimmt mit ihrer Finanzmarktpolitik weltweit eine Vorreiterrolle ein. Bereits im März 2018 hat sie den „Aktionsplan zur Finanzierung nachhaltigen Wachstums“ auf den Weg gebracht. Dieser Plan verfolgt drei Hauptziele:
Ziel 1: Neuausrichtung der Kapitalströme auf nachhaltige Investitionen
Ziel 2: Einbeziehung der Nachhaltigkeit in das Risikomanagement
Ziel 3: Förderung von Transparenz und Langfristigkeit
Seit 2021 besteht eine erhebliche Erweiterung der Pflicht zu einer Nachhaltigkeitsberichterstattung, die durch die börsennotierten Unternehmen veröffentlicht wird. Damit soll vor allem auch eine Standardisierung, Vergleichbarkeit und Digitalisierung dieser Berichterstattung erreicht werden. Diese EU-Richtlinie soll von den Mitgliedsstaaten bis Dezember 2022 in nationales Recht umgesetzt werden. Wenn das funktioniert, dann müssen die Unternehmen ab 1. Januar 2023 mit der Umsetzung beginnen.
Die „Datenbasis“ wird so also immer besser – d.h. es wird zunehmend besser überprüfbar, welche Kriterien ein Unternehmen erfüllt – und die Unternehmen lassen sich besser vergleichen. Das bedeutet: eine bessere Ausgangsbasis für das entsprechende Anlagemanagement in Bezug auf europäische Unternehmen.
Doch dann gibt es drei (!!!) Verordnungen der EU, die den Rahmen für die nachhaltige Anlageberatung verpflichtend vorgeben. Zunächst die SFDR, dann die Taxonomie-Verordnung und im Weiteren die delegierte Verordnung „DelVO MiFID II“
Zwei Seiten einer Medaille
Die Überlegungen, die ein Fondsmanagement anstellt, wenn es Anlagestrategien entwickelt und verfolgt, sind eine Seite. Die Weise, wie Anlegerinnen und Anleger nach den Vorgaben des Gesetzgebers ihren Willen bezüglich ihrer Anforderungen an Nachhaltigkeit konkret ausdrücken können ist eine andere.
Fakt ist, diese beiden Seiten sind tatsächlich nicht zwangsläufig synchron, weil es – auf Basis der Regulierung durch die EU – also im Fachjargon heißt das unter „Ergänzung von MiFID II“ erfasst – nur drei Merkmalskategorien gibt, mit denen Anlegerinnen und Anlegerihre Nachhaltigkeitspräferenzen ausdrücken können:
Ob und in welchem Umfang sie Wert auf die Berücksichtigung „nachteiliger Nachhaltigkeits-auswirkungen“ ihres Investments legen
Ob und in welchem Umfang ihre Geldanlage nachhaltige Investitionen im Sinne der Offenlegungsverordnung (SFDR) enthalten soll
Ob und in welchem Umfang ihre Geldanlage Investments beinhalten soll, die ökologisch im Sinne der gerade im Aufbau befindlichen EU-Taxonomie sind.
Auswirkungen auf die konkrete Beratungssituation
In Beratungen wird abgefragt, ob und in welcher Form das Thema Nachhaltigkeit eine Rolle spielt… und das Interesse hat in den vergangenen Jahren deutlich zugenommen, was uns sehr freut.
Dann würden noch weitere Fragen folgen – also, was Nachhaltigkeit für den jeweiligen Menschen in seinem Leben bedeutet und was er sich von einer Anlage diesbezüglich erwartet. Kauft sie/er stets „Bio“ – oder nur manchmal, welche ethischen Aspekte sind für sie/ihn persönlich wichtig. Dann würden wir uns entsprechende Anlagemöglichkeiten anschauen.
Fazit: Das Angebot und die Vielfalt nachhaltiger Anlagen hat – gerade auch in den letzten Jahren – noch einmal deutlich zugenommen. Das bedeutet ja auch, dass die Auswahlmöglichkeiten und damit die Individualisierbarkeit deutlich gewachsen ist.
Tipps für Informationsquellen zu Nachhaltigem Anlegen:
Der Verein zur Förderung von Ethik und Nachhaltigkeit bei der Geldanlage namens CRIC – das steht für Corporate Responsibility Interface Center (CRIC). Der Verein versteht sich gleichermaßen als Informationsplattform und Kompetenzzentrum.
Das Forum Nachhaltige Geldanlagen, dabei handelt es sich um den langjährigen Branchenverband – hier lassen sich zahlreiche Informationsmaterialien finden.
Weiterführende Links:
Nachhaltig Geld anlegen: Welche Anlageprozesse gibt es neben Ausschlusskriterien?
Nachhaltigkeit bei der Geldanlage: ESG – Sustainable Finance ein Must oder ein Kann?
Börsennotierte Unternehmen innerhalb der EU sind seit 2017 zu einer regelmäßigen Nachhaltigkeitsberichterstattung verpflichtet – was meist in Form eines Anhangs zur Bilanz gemacht wird.
Diese Berichte werden in der Regel von sog. „Rating-Agenturen“ geprüft und ausgewertet. Die entsprechenden E S G Informationen des jeweiligen Unternehmens werden so erfasst, dass sie in Form von Berichten oder Bausteinen von Banken, Fondsgesellschaften oder direkt institutionellen Anlegern, also z.B. einer Pensionskasse, Stiftung oder Versicherung abgerufen werden können.
Damit diese Flut von Daten besser vergleichbar wird, wurden sog. ESG Scores erstellt. Damit lassen sich dann Länder oder Unternehmen einfacher beurteilen.
Die EU auf dem Weg zu einer Nachhaltigen Wachstumspolitik
Die EU hat sich zum Ziel gesetzt, eine umweltfreundliche und integrative Wirtschaft anzustreben. Die Messlatte für den Übergang zur Nachhaltigkeit wird hochgelegt. Nach Auffassung der EU besteht die wichtigste Herausforderung für die Nachhaltigkeit in der EU für das kommende Jahrzehnt darin, die wirtschaftliche Entwicklung von der Umweltzerstörung abzukoppeln und die verbleibenden sozialen Ungleichheiten zu überwinden. Die EU-Kommission nimmt mit ihrer Finanzmarktpolitik weltweit eine Vorreiterrolle ein. Bereits im März 2018 hat sie den „Aktionsplan zur Finanzierung nachhaltigen Wachstums“ auf den Weg gebracht. Dieser Plan verfolgt drei Hauptziele:
Ziel 1: Neuausrichtung der Kapitalströme auf nachhaltige Investitionen
Ziel 2: Einbeziehung der Nachhaltigkeit in das Risikomanagement
Ziel 3: Förderung von Transparenz und Langfristigkeit
Seit 2021 besteht eine erhebliche Erweiterung der Pflicht zu einer Nachhaltigkeitsberichterstattung, die durch die börsennotierten Unternehmen veröffentlicht wird. Damit soll vor allem auch eine Standardisierung, Vergleichbarkeit und Digitalisierung dieser Berichterstattung erreicht werden. Diese EU-Richtlinie soll von den Mitgliedsstaaten bis Dezember 2022 in nationales Recht umgesetzt werden. Wenn das funktioniert, dann müssen die Unternehmen ab 1. Januar 2023 mit der Umsetzung beginnen.
Die „Datenbasis“ wird so also immer besser – d.h. es wird zunehmend besser überprüfbar, welche Kriterien ein Unternehmen erfüllt – und die Unternehmen lassen sich besser vergleichen. Das bedeutet: eine bessere Ausgangsbasis für das entsprechende Anlagemanagement in Bezug auf europäische Unternehmen.
Doch dann gibt es drei (!!!) Verordnungen der EU, die den Rahmen für die nachhaltige Anlageberatung verpflichtend vorgeben. Zunächst die SFDR, dann die Taxonomie-Verordnung und im Weiteren die delegierte Verordnung „DelVO MiFID II“
Zwei Seiten einer Medaille
Die Überlegungen, die ein Fondsmanagement anstellt, wenn es Anlagestrategien entwickelt und verfolgt, sind eine Seite. Die Weise, wie Anlegerinnen und Anleger nach den Vorgaben des Gesetzgebers ihren Willen bezüglich ihrer Anforderungen an Nachhaltigkeit konkret ausdrücken können ist eine andere.
Fakt ist, diese beiden Seiten sind tatsächlich nicht zwangsläufig synchron, weil es – auf Basis der Regulierung durch die EU – also im Fachjargon heißt das unter „Ergänzung von MiFID II“ erfasst – nur drei Merkmalskategorien gibt, mit denen Anlegerinnen und Anlegerihre Nachhaltigkeitspräferenzen ausdrücken können:
Ob und in welchem Umfang sie Wert auf die Berücksichtigung „nachteiliger Nachhaltigkeits-auswirkungen“ ihres Investments legen
Ob und in welchem Umfang ihre Geldanlage nachhaltige Investitionen im Sinne der Offenlegungsverordnung (SFDR) enthalten soll
Ob und in welchem Umfang ihre Geldanlage Investments beinhalten soll, die ökologisch im Sinne der gerade im Aufbau befindlichen EU-Taxonomie sind.
Auswirkungen auf die konkrete Beratungssituation
In Beratungen wird abgefragt, ob und in welcher Form das Thema Nachhaltigkeit eine Rolle spielt… und das Interesse hat in den vergangenen Jahren deutlich zugenommen, was uns sehr freut.
Dann würden noch weitere Fragen folgen – also, was Nachhaltigkeit für den jeweiligen Menschen in seinem Leben bedeutet und was er sich von einer Anlage diesbezüglich erwartet. Kauft sie/er stets „Bio“ – oder nur manchmal, welche ethischen Aspekte sind für sie/ihn persönlich wichtig. Dann würden wir uns entsprechende Anlagemöglichkeiten anschauen.
Fazit: Das Angebot und die Vielfalt nachhaltiger Anlagen hat – gerade auch in den letzten Jahren – noch einmal deutlich zugenommen. Das bedeutet ja auch, dass die Auswahlmöglichkeiten und damit die Individualisierbarkeit deutlich gewachsen ist.
Tipps für Informationsquellen zu Nachhaltigem Anlegen:
Der Verein zur Förderung von Ethik und Nachhaltigkeit bei der Geldanlage namens CRIC – das steht für Corporate Responsibility Interface Center (CRIC). Der Verein versteht sich gleichermaßen als Informationsplattform und Kompetenzzentrum.
Das Forum Nachhaltige Geldanlagen, dabei handelt es sich um den langjährigen Branchenverband – hier lassen sich zahlreiche Informationsmaterialien finden.
Weiterführende Links:
Nachhaltig Geld anlegen: Welche Anlageprozesse gibt es neben Ausschlusskriterien?
Nachhaltigkeit bei der Geldanlage: ESG – Sustainable Finance ein Must oder ein Kann?