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Vorsorgeplanung – Ein Überblick!

Ein Gastbeitrag von Vera Veigl, Rechtsanwältin, Familienkanzlei im Alstertal

 


Zu einer Vermögensplanung gehört als wesentlicher Bestandteil auch eine umfassende Vorsorgeplanung als Ausdruck der Selbstbestimmung und Privatautonomie – und zwar für Menschen jeden Alters.

Für Vorsorgeregelungen ist am Zeitstrahl zwischen zwei Arten von Regelungen zu unterscheiden:

  • Regelungen zu Lebzeiten
  • Regelungen die Zeit nach dem Tod

Geläufiger sind den meisten die Regelungen für die Zeit nach dem Tod in Form von Testamenten, die rechtlich dem Erbrecht zuzuordnen sind. Regelungen für Vertretungssituationen zu Lebzeiten unterfallen dagegen rechtlich dem Vorsorgerecht.

 


Zu einer umfassenden Vermögens- und Vorsorgeplanung gehören…

…Regelungen für sämtliche Lebensphasen bis hin zur testamentarischen Gestaltung. Einzelne Regelungen sollen dabei als Ausdruck der Selbstbestimmung 

  • den eigenen Willen
  • die jeweilige Lebenssituation
  • die individuellen Ziele
  • sämtliche Vermögenswerte

berücksichtigen und aufeinander abgestimmt sein.


In diesem Sinne möchte dieser Beitrag als Auftakt zunächst aus rechtlicher Sicht einen Überblick über die wesentlichen Elemente der Vorsorgeplanung

  • Vorsorgevollmacht
  • Patientenverfügung
  • Testament

geben.

Tipp: Zu den Themen Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung und Testament finden sich künftig weitere eigene Beiträge hier im Blog.. Bleiben Sie gespannt und schauen Sie vorbei, um sich tiefergehend zu diesen Themen zu informieren.

a) Vorsorgevollmacht

Für den Fall einer dauerhaften oder auch vorübergehenden Hilfsbedürftigkeit oder Geschäftsunfähigkeit bedarf die Vertretung in Vermögens- und / oder Gesundheitsangelegenheiten durch eine Vertrauensperson einer rechtlichen Grundlage in Form einer Vorsorgevollmacht. So wird die Umsetzung der eigenen Wünsche ermöglicht und eine gesetzliche Betreuung verhindert. Dies gilt übrigens auch bei der vielfach gewünschten Vertretung durch einen Ehepartner oder nahe Angehörige.

b) Patientenverfügung

Gleichzeitig sollte die Vorsorgeplanung als Ausdruck der Selbstbestimmung auch den Willen im Hinblick auf medizinische Behandlungen, Nichtbehandlungen oder Behandlungsabbruch möglichst umfassend und rechtssicher in einer Patientenverfügung festhalten.

c) Testament

Für die Zeit nach dem eigenen Tod kann ebenfalls als Ausdruck der Selbstbestimmung und postmortalen Umsetzung der eigenen Vorstellungen ein Testament, das in Umfang und Form je nach Lebenssituation und Vermögenspositionen sehr unterschiedlich zu gestalten ist, errichtet werden.


Ist eine rechtliche Beratung erforderlich?

Eine individuelle rechtliche Beratung stellt zunächst einmal sicher, dass die getroffenen Regelungen in ihrer Gesamtheit inhaltlich aufeinander abgestimmt sind und das vom Verfügenden tatsächlich Gewollte eindeutig und rechtswirksam umsetzen. Dabei werden in der Beratung die eigene Lebenssituation und der eigene Wille, aber auch die bisherige Vermögensvorsorge sowie unternehmerische Anforderungen, einbezogen. Bei der gesamten Beratung und Gestaltung werden darüber hinaus der jeweils aktuelle Stand der Gesetze und der höchstrichterlichen Rechtsprechung sowie Formerfordernisse berücksichtigt.

Die Verwendung diverser frei erhältlicher Formulare und Muster birgt die Gefahren widersprüchlicher Regelungen oder fehlender Wirksamkeit sofern rechtliche Vorgaben dort nicht ausreichend berücksichtigt wurden. So kann im schlechtesten Fall die Umsetzung der gesamten Vorsorgeplanung scheitern und Streit zwischen Angehörigen erst recht entstehen.

Die Inanspruchnahme qualifizierter rechtlicher Beratung vor der Erstellung der Vorsorgedokumente ist somit unbedingt zu empfehlen. Der finanzielle Aufwand für die rechtliche Beratung dürfte sich vor dem Hintergrund der Risiken einer ungenügenden Gestaltung relativieren.


Ab welchem Vermögen ist eine Vorsorgeplanung zu empfehlen?

Ein noch immer verbreiteter Irrglaube ist, dass eine Vorsorgeplanung nur für „Vermögende“ sinnvoll oder gar erforderlich ist.

Es sei daher hier nochmals klargestellt, dass eine Vorsorgeplanung für jede*n – unabhängig von der Vermögenssituation oder dem Alter – dringend zu empfehlen ist.

 

Nur durch aktive Gestaltung kann der eigene Wille umgesetzt und Selbstbestimmung auch für den Fall der eigenen Geschäftsunfähigkeit sichergestellt werden.

Entgegen einem ebenfalls verbreiteten Irrtum, sind nicht automatisch „nahe Angehörige“ oder der Ehepartner rechtlich berechtigt, die rechtsgeschäftliche Vertretung wahrzunehmen. Vielmehr kann eine fehlende Vorsorgeregelung staatliche Eingriffe in Form von familiengerichtlichen Genehmigungserfordernissen bis hin zur Betreuerbestellung zur Folge haben. Betreuer entscheiden dabei im Zweifel rein wirtschaftlich und eigene Wünsche bleiben unberücksichtigt, die anfallenden erheblichen Kosten sind aus dem eigenen Vermögen zu decken und reduzieren dadurch das Vermögen.

Ein weiterer entscheidender Aspekt ist die Vermeidung von Unsicherheit und Streit zwischen den Angehörigen.

 

Die Vorsorgeplanung sollte daher von Menschen jeden Alters im Rahmen der Vermögensvorsorge einbezogen werden – mögliche Inhalte, der Umfang und die Kosten solcher Regelungen können mit dem rechtlichen Berater unter Berücksichtigung individuellen Bedürfnisse zu Beginn der Beratung geklärt werden.

 


Dies war ein Beitrag von Vera Veigl, Rechtsanwältin bei der Familienkanzlei im Alstertal