Ab dem 1.1.2027 greift die Reform der privaten Altersvorsorge mit staatlicher Förderung, die kürzlich im Bundestag beschlossen wurde. Grundsätzlich will die Bundesregierung so mehr Menschen dazu bewegen, zusätzlich privat für das Alter vorzusorgen. Einiges ist weiterhin unklar und auch, ob die Versprechen diesmal eingehalten werden. Es zeichnet sich für 2026 jedoch bereits ab: Die heutige Riester-Förderung ist vorteilhaft für alle, deren Einkommen eher gering ist und/oder, die zulagenberechtigte Kinder haben. Mit einem Mindestbeitrag (bei entsprechend geringem Einkommen bzw. bei mittelbarer Zulagenberechtigung) von 60 EUR p.a. kann die volle Förderung in Anspruch genommen werden. Ab 2027 wird der Mindestbeitrag wahrscheinlich 120 EUR pro Jahr betragen. Im neuen Modell soll die Förderung pro eingezahltem Euro greifen. Genau darin könnte für viele möglicherweise das Problem liegen: Denn wer nur wenig einzahlen kann, bekommt im neuen System automatisch weniger staatlichen Zuschuss. Ein Wechsel in das neue System wird ab 2027 möglich sein. Ein Wechsel zurück ist ausgeschlossen. Die Anwendung der bisherigen Förderung ist nur bei „Bestandsverträgen“ für die Zukunft gesichert.
TIPP: In der Ausbildung? Minijob oder am Anfang des Berufslebens? Prüfen Sie die staatliche Förderung mit einer Riesterrente! Es gibt attraktive Angebote. Rufen Sie eine Beratung hierzu bei Bedarf bei uns ab.
Weiterführende Blogbeiträge:
2026: Was hat sich geändert?
Der Irankrieg und die Finanzmärkte
Und was ist mit dem Gold in Kriegszeiten?
Ab dem 1.1.2027 greift die Reform der privaten Altersvorsorge mit staatlicher Förderung, die kürzlich im Bundestag beschlossen wurde. Grundsätzlich will die Bundesregierung so mehr Menschen dazu bewegen, zusätzlich privat für das Alter vorzusorgen. Einiges ist weiterhin unklar und auch, ob die Versprechen diesmal eingehalten werden. Es zeichnet sich für 2026 jedoch bereits ab: Die heutige Riester-Förderung ist vorteilhaft für alle, deren Einkommen eher gering ist und/oder, die zulagenberechtigte Kinder haben. Mit einem Mindestbeitrag (bei entsprechend geringem Einkommen bzw. bei mittelbarer Zulagenberechtigung) von 60 EUR p.a. kann die volle Förderung in Anspruch genommen werden. Ab 2027 wird der Mindestbeitrag wahrscheinlich 120 EUR pro Jahr betragen. Im neuen Modell soll die Förderung pro eingezahltem Euro greifen. Genau darin könnte für viele möglicherweise das Problem liegen: Denn wer nur wenig einzahlen kann, bekommt im neuen System automatisch weniger staatlichen Zuschuss. Ein Wechsel in das neue System wird ab 2027 möglich sein. Ein Wechsel zurück ist ausgeschlossen. Die Anwendung der bisherigen Förderung ist nur bei „Bestandsverträgen“ für die Zukunft gesichert.
TIPP: In der Ausbildung? Minijob oder am Anfang des Berufslebens? Prüfen Sie die staatliche Förderung mit einer Riesterrente! Es gibt attraktive Angebote. Rufen Sie eine Beratung hierzu bei Bedarf bei uns ab.
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