Eine planbare Sicherheit für die Alterseinkünfte, das wünschen sich Anlegerinnen und Anleger insbesondere zum Rentenbeginn. Hierzu gibt es das bewährte Vorsorgemodell der klassischen Rentenversicherung. Damit können die Schwankungen der Kapitalmärkte (Volatilität), insbesondere bei einer Anlage in Aktien (auch als Fonds und entsprechende ETFs), vermieden werden. Wenn dies Ihr Wunsch ist, dann kann eine klassische Rentenversicherung eine interessante Möglichkeit für Sie darstellen. Was ist eine klassische Rentenversicherung? Gibt es wirklich lebenslang Rente? Was ist das Langlebigkeits-, was das Kapitalanlagerisiko? Was sind zentrale Bausteine einer klassischen Rentenversicherung und wie ist sie insgesamt als Anlage- bzw. Vorsorgeinstrument zu betrachten? All diese Fragen beleuchtet der Blogbeitrag hier. Es wird aufgezeigt, worauf Sie achten sollten und wie Versicherungsunternehmen Ihre Beiträge gesetzlich reguliert anlegen.
Was versteht man unter einer klassischen Rentenversicherung?
Die klassische Rentenversicherung ist eine Form der privaten Altersvorsorge. Es gibt sie mit und ohne Steuervorteile (staatliche Förderung), d.h. in allen drei Schichten der Altersvorsorge (dazu an anderer Stelle mehr). Als Versicherungsnehmerin bzw. Versicherungsnehmer zahlen Sie einen bestimmten Beitrag ein, entweder regelmäßig über Jahre oder als sog. ‚Einmalanlage‘, also mit einer großen Gesamtsumme. Im Gegenzug erhalten Sie zu einem vertraglich festgelegten Zeitpunkt eine lebenslange monatliche Rente. Damit übernimmt das Versicherungsunternehmen Ihr sog. Langlebigkeitsrisiko, was charakteristisch für eine Rentenversicherung ist. Hier gibt es nun die Besonderheit: Der Versicherer übernimmt außerdem auch noch das Kapitalanlagerisiko. Das heißt, die zukünftigen monatlichen Rentenzahlungen sind garantiert und damit unabhängig von der Entwicklung an den Kapitalmärkten. Zusätzlich kann für die Rentenphase eine jährliche Steigerung der Rente eingeplant werden, um z.B. Kostensteigerungen im Alter auszugleichen. Dies nennt sich in der Fachsprache ‚Dynamik‘ und kann bei Vertragsabschluss gewählt werden, z.T. auch in der Höhe. Üblich sind 1-2 Prozent Rentensteigerung pro Jahr.
Die zentralen Bausteine einer klassischen Rentenversicherung
1. Beitragsphase
Während der sog. „Ansparzeit“ (Einzahlphase bis zum Rentenbeginn) leisten Sie als Versicherungsnehmerin bzw. als Versicherungsnehmer regelmäßige Einzahlungen. Es besteht auch die Möglichkeit einmalig einen größeren Betrag einzubringen (sog. „Einmalanlage“). Bei einer entsprechenden Einzahlungshöhe kann damit eine sofortige Rentenzahlung ermöglicht werden. Dies nennt sich „Sofortrente“.
2. Kapitalanlage
Die eingezahlten Beiträge werden vom ausgewählten Versicherungsunternehmen nach gesetzlichen Vorgaben angelegt. Dieses vom Versicherer verwaltete Kapital (von allen Versicherten zusammengenommen) wird umgangssprachlich als „Deckungsstock“ bezeichnet. Ein solcher Deckungsstock ist das Sicherheitsnetz bei klassischen Lebensversicherungen. Es handelt sich dabei um ein Sondervermögen, das besonderen gesetzlichen Schutz genießt. Dieses Sondervermögen ist also von dem Vermögen des Versicherungsunternehmens getrennt und daher von dessen wirtschaftlicher Entwicklung unabhängig. Dieser Deckungsstock wird in der Bilanz des entsprechenden Unternehmens ausgewiesen. Die gesetzliche Regulierung rund um dieses Thema ist sehr umfassend. Die Umsetzung dieser Regulierung wird bei den Versicherungsunternehmen von der BaFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht) kontrolliert. Ziel ist es, dass das Kapital der Versicherten sicher und konservativ angelegt ist.
3. Garantiezins (Höchstrechnungszins)
Auf einen Teil des Kapitals gewährt das Versicherungsunternehmen einen gesetzlich regulierten Garantiezins. Dieser Zinssatz wird durch das Bundesfinanzministerium jährlich festgelegt. Der Höchstrechnungszins ist über viele Jahre stetig gesunken. Lag er in den 1990er-Jahren in der Spitze noch bei vier Prozent, wurde er zuletzt ab 2022 auf 0,25 Prozent abgesenkt. Ab 2025 gibt es einen Positivtrend, d.h. seit 1.1.25 gilt für Neuverträge 1 Prozent Garantiezins. Dies ist für die Gesamtlaufzeit des Vertrages festgeschrieben. Auch wenn dieser Zinssatz niedrig erscheint, stellt er dennoch eine verlässliche Basis für die spätere Rente dar.
4. Gesamtverzinsung
Die Gesamtverzinsung besteht i.d.R. aus den sog. „laufenden Überschüssen“, dem sog. „Schlussüberschuss“ und dem „Anteil an den Bewertungsreserven“. Wenn der Versicherer durch seine Kapitalanlage höhere Erträge, als durch den Garantiezins vorgeschrieben, erwirtschaftet, so werden Versicherte an diesen höheren Erträgen beteiligt. Die laufenden Überschüsse werden einem Versicherungsvertrag jährlich nachträglich gutgeschrieben. Sie erhöhen damit die garantierte Leistung (garantierte Rente), sind also ab dann Bestandteil des Vertrags. Mit Vertragsende wird i.d.R. noch ein Gewinnanteil gutgeschrieben, der Schlussüberschuss. Bei einer Kündigung VOR Vertragsablauf geht dieser Schlussüberschuss verloren, d.h. die Versicherungsnehmerin/ der Versicherungsnehmer erhalten diesen nur zum vertraglichen Ende einer Versicherung. Dasselbe gilt auch für die Beteiligung an den Bewertungsreserven. Die Höhe dieser Beteiligung hängt von der allgemeinen Kapitalmarktentwicklung und der wirtschaftlichen Situation des Versicherers ab. Wichtig bei der Bewertung ist deshalb nicht nur, wie es auf Jahresbasis aussieht, sondern wie die Bilanzkennzahlen des entsprechenden Unternehmens aussehen. Denn es geht um die Frage, ob das entsprechende Unternehmen auch längerfristig Überschussanteile ausbezahlen kann und wie es mit Vertragsende voraussichtlich aussehen wird.
5. Rentenphase
Ab dem vereinbarten Rentenbeginn erhalten Sie eine monatliche Rente – lebenslang. Dies bietet Ihnen finanzielle Planbarkeit und Sicherheit, selbst wenn Sie ein sehr hohes Alter erreichen.
Deckungsstock: Kapitalanlage unter gesetzlichen Rahmenbedingungen
Die Kapitalanlage von Versicherungsunternehmen unterliegt in Deutschland strengen gesetzlichen Vorgaben, insbesondere im Rahmen von Solvency II. Dabei handelt es sich um das seit 2016 geltende Aufsichtsregime innerhalb der EU. Es verpflichtet Versicherungsunternehmen dazu, jederzeit ausreichendes Eigenkapital vorzuhalten, um auch in wirtschaftlich schwierigen Zeiten alle Verpflichtungen gegenüber den Versicherten erfüllen zu können.
- Versicherer müssen komplexe Stresstests bestehen.
- Sie unterliegen der Meldepflicht gegenüber der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin).
- Ziel ist die langfristige Sicherung der Rentenzahlungen und die Vermeidung von Zahlungsausfällen.
Bilanzielle Vorsicht und Sicherheitsrücklagen
Versicherer führen in ihrer Bilanz eine Deckungsrückstellung, die die garantierten Leistungen an die Versicherten absichert. Zudem müssen sie eine Zinszusatzreserve bilden, falls der Garantiezins über dem aktuellen Kapitalmarktzins liegt. Diese Vorschriften dienen dazu, bestehende Zusagen langfristig erfüllen zu können. Diese Vorschrift wurde zu einer sehr großen Herausforderung für Versicherungsunternehmen als die Zinsen so stark gesunken sind, dass sie sogar „negativ“ wurden (dazu an anderer Stelle mehr).
Anlagevorschriften nach § 124 VAG (Versicherungsaufsichtsgesetz): Die Kapitalanlagen müssen sicher, rentabel und liquide sein. Typischerweise investieren Versicherer in:
- Staats- und Unternehmensanleihen mit hoher Bonität
- Hypotheken und Immobilien
- Beteiligungen (sehr selektiv)
- Pfandbriefe und andere gedeckte Schuldverschreibungen
Risikoreiche Anlagen wie Aktien spielen bei klassischen Rentenversicherungen kaum eine Rolle – und wenn, dann nur in sehr geringem Umfang und gut abgesichert.
Konkretes Beispiel: Zu Jahresbeginn 2021 bot eine 10-jährige Bundesanleihe eine Negativrendite von -0,52% (ja, tatsächlich: MINUS 0,52%). Die Gesamtverzinsung eines finanzstarken Versicherers lag bei 2,4% (inklusive Schlussüberschuss und Mindestbeteiligung an den Bewertungsreserven).
Vorteile auf einen Blick
- Lebenslange Planungssicherheit: Ihre Rente wird bis zum Lebensende gezahlt – auch bei hoher Lebenserwartung.
- Garantien: Sie erhalten mindestens die vertraglich zugesagten Leistungen – unabhängig von der Kapitalmarktentwicklung.
- Bequeme Vorsorge: Die Kapitalanlage übernimmt der Versicherer für Sie.
- Steuervorteile: Die ausgezahlte Rente unterliegt lediglich einer anteiligen Besteuerung (sog. Ertragsanteil), die mit steigendem Eintrittsalter in den Ruhestand sinkt.
Mögliche Nachteile
- Niedrige Verzinsung: Aufgrund der aktuellen Zinslage sind die garantierten Erträge begrenzt.
- Geringe Flexibilität: Einmal gezahltes Kapital ist meist langfristig gebunden.
Die klassische Rentenversicherung – für wen ist sie geeignet?
Eine klassische Rentenversicherung ist als Vorsorgeform besonders geeignet für Menschen, die:
- großen Wert auf Sicherheit und garantierte Leistungen legen,
- kein Risiko mit Aktien oder Fonds eingehen möchten,
- eine lebenslange, planbare Zusatzrente wünschen
- und bereit sind, dafür auf höhere Renditechancen zu verzichten.
Fazit: Die klassische Rentenversicherung bietet ein stabiles Fundament für die Altersvorsorge, wenn garantierte Leistungen, klare Kalkulierbarkeit und gesetzlich geregelte Sicherheit gewünscht sind. Somit ist sie für besonders sicherheitsorientierte Anlegerinnen oder Anleger eine zuverlässige Möglichkeit, sich eine lebenslange Zusatzrente zu sichern. Sämtliche Kapitalmarktrisiken werden damit auf das Versicherungsunternehmen „ausgelagert“. Die Highlights sind: Kapitalschutz, verlässliche Rentenzahlungen und ein ruhiges Gefühl im Ruhestand.
Tipp: Die Kennziffern eines Versicherers sind ein sehr wichtiger Indikator für seine Leistungskraft und Zukunftssicherheit. Deshalb ist es bei einem individuellen Vergleich der Anbieter besonders wichtig zu prüfen, ob Deckungsreserven im Unternehmen vorhanden sind. Die langfristige Sicherheit in der Kapitalanlage muss an oberster Stelle stehen. Die Kapitalanlagestrategie des jeweiligen Versicherungsunternehmens sollte zugleich auf langfristige Sicherheit setzen und zugleich in einem gewissen Umfang auch die Chancen der Aktienmärkte nutzen. Ein gewinnbringendes Wirtschaften, wodurch der Wert der Kapitalanlage steigt, bedeutet Sicherheit und zugleich Freiraum für lukrative Investitionen. Daraus entsteht schlussendlich Rendite für Sie als Versicherungsnehmerin bzw. Versicherungsnehmer.
Weiterführende Links:
Nachhaltigkeit bei der Geldanlage: ESG – Sustainable Finance ein Must oder ein Kann?
Nachhaltig Geld anlegen: Welche Anlageprozesse gibt es neben Ausschlusskriterien?
Nachhaltigkeitspräferenzen kennen und angeben – was hat es damit auf sich?
Eine planbare Sicherheit für die Alterseinkünfte, das wünschen sich Anlegerinnen und Anleger insbesondere zum Rentenbeginn. Hierzu gibt es das bewährte Vorsorgemodell der klassischen Rentenversicherung. Damit können die Schwankungen der Kapitalmärkte (Volatilität), insbesondere bei einer Anlage in Aktien (auch als Fonds und entsprechende ETFs), vermieden werden. Wenn dies Ihr Wunsch ist, dann kann eine klassische Rentenversicherung eine interessante Möglichkeit für Sie darstellen. Was ist eine klassische Rentenversicherung? Gibt es wirklich lebenslang Rente? Was ist das Langlebigkeits-, was das Kapitalanlagerisiko? Was sind zentrale Bausteine einer klassischen Rentenversicherung und wie ist sie insgesamt als Anlage- bzw. Vorsorgeinstrument zu betrachten? All diese Fragen beleuchtet der Blogbeitrag hier. Es wird aufgezeigt, worauf Sie achten sollten und wie Versicherungsunternehmen Ihre Beiträge gesetzlich reguliert anlegen.
Was versteht man unter einer klassischen Rentenversicherung?
Die klassische Rentenversicherung ist eine Form der privaten Altersvorsorge. Es gibt sie mit und ohne Steuervorteile (staatliche Förderung), d.h. in allen drei Schichten der Altersvorsorge (dazu an anderer Stelle mehr). Als Versicherungsnehmerin bzw. Versicherungsnehmer zahlen Sie einen bestimmten Beitrag ein, entweder regelmäßig über Jahre oder als sog. ‚Einmalanlage‘, also mit einer großen Gesamtsumme. Im Gegenzug erhalten Sie zu einem vertraglich festgelegten Zeitpunkt eine lebenslange monatliche Rente. Damit übernimmt das Versicherungsunternehmen Ihr sog. Langlebigkeitsrisiko, was charakteristisch für eine Rentenversicherung ist. Hier gibt es nun die Besonderheit: Der Versicherer übernimmt außerdem auch noch das Kapitalanlagerisiko. Das heißt, die zukünftigen monatlichen Rentenzahlungen sind garantiert und damit unabhängig von der Entwicklung an den Kapitalmärkten. Zusätzlich kann für die Rentenphase eine jährliche Steigerung der Rente eingeplant werden, um z.B. Kostensteigerungen im Alter auszugleichen. Dies nennt sich in der Fachsprache ‚Dynamik‘ und kann bei Vertragsabschluss gewählt werden, z.T. auch in der Höhe. Üblich sind 1-2 Prozent Rentensteigerung pro Jahr.
Die zentralen Bausteine einer klassischen Rentenversicherung
1. Beitragsphase
Während der sog. „Ansparzeit“ (Einzahlphase bis zum Rentenbeginn) leisten Sie als Versicherungsnehmerin bzw. als Versicherungsnehmer regelmäßige Einzahlungen. Es besteht auch die Möglichkeit einmalig einen größeren Betrag einzubringen (sog. „Einmalanlage“). Bei einer entsprechenden Einzahlungshöhe kann damit eine sofortige Rentenzahlung ermöglicht werden. Dies nennt sich „Sofortrente“.
2. Kapitalanlage
Die eingezahlten Beiträge werden vom ausgewählten Versicherungsunternehmen nach gesetzlichen Vorgaben angelegt. Dieses vom Versicherer verwaltete Kapital (von allen Versicherten zusammengenommen) wird umgangssprachlich als „Deckungsstock“ bezeichnet. Ein solcher Deckungsstock ist das Sicherheitsnetz bei klassischen Lebensversicherungen. Es handelt sich dabei um ein Sondervermögen, das besonderen gesetzlichen Schutz genießt. Dieses Sondervermögen ist also von dem Vermögen des Versicherungsunternehmens getrennt und daher von dessen wirtschaftlicher Entwicklung unabhängig. Dieser Deckungsstock wird in der Bilanz des entsprechenden Unternehmens ausgewiesen. Die gesetzliche Regulierung rund um dieses Thema ist sehr umfassend. Die Umsetzung dieser Regulierung wird bei den Versicherungsunternehmen von der BaFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht) kontrolliert. Ziel ist es, dass das Kapital der Versicherten sicher und konservativ angelegt ist.
3. Garantiezins (Höchstrechnungszins)
Auf einen Teil des Kapitals gewährt das Versicherungsunternehmen einen gesetzlich regulierten Garantiezins. Dieser Zinssatz wird durch das Bundesfinanzministerium jährlich festgelegt. Der Höchstrechnungszins ist über viele Jahre stetig gesunken. Lag er in den 1990er-Jahren in der Spitze noch bei vier Prozent, wurde er zuletzt ab 2022 auf 0,25 Prozent abgesenkt. Ab 2025 gibt es einen Positivtrend, d.h. seit 1.1.25 gilt für Neuverträge 1 Prozent Garantiezins. Dies ist für die Gesamtlaufzeit des Vertrages festgeschrieben. Auch wenn dieser Zinssatz niedrig erscheint, stellt er dennoch eine verlässliche Basis für die spätere Rente dar.
4. Gesamtverzinsung
Die Gesamtverzinsung besteht i.d.R. aus den sog. „laufenden Überschüssen“, dem sog. „Schlussüberschuss“ und dem „Anteil an den Bewertungsreserven“. Wenn der Versicherer durch seine Kapitalanlage höhere Erträge, als durch den Garantiezins vorgeschrieben, erwirtschaftet, so werden Versicherte an diesen höheren Erträgen beteiligt. Die laufenden Überschüsse werden einem Versicherungsvertrag jährlich nachträglich gutgeschrieben. Sie erhöhen damit die garantierte Leistung (garantierte Rente), sind also ab dann Bestandteil des Vertrags. Mit Vertragsende wird i.d.R. noch ein Gewinnanteil gutgeschrieben, der Schlussüberschuss. Bei einer Kündigung VOR Vertragsablauf geht dieser Schlussüberschuss verloren, d.h. die Versicherungsnehmerin/ der Versicherungsnehmer erhalten diesen nur zum vertraglichen Ende einer Versicherung. Dasselbe gilt auch für die Beteiligung an den Bewertungsreserven. Die Höhe dieser Beteiligung hängt von der allgemeinen Kapitalmarktentwicklung und der wirtschaftlichen Situation des Versicherers ab. Wichtig bei der Bewertung ist deshalb nicht nur, wie es auf Jahresbasis aussieht, sondern wie die Bilanzkennzahlen des entsprechenden Unternehmens aussehen. Denn es geht um die Frage, ob das entsprechende Unternehmen auch längerfristig Überschussanteile ausbezahlen kann und wie es mit Vertragsende voraussichtlich aussehen wird.
5. Rentenphase
Ab dem vereinbarten Rentenbeginn erhalten Sie eine monatliche Rente – lebenslang. Dies bietet Ihnen finanzielle Planbarkeit und Sicherheit, selbst wenn Sie ein sehr hohes Alter erreichen.
Deckungsstock: Kapitalanlage unter gesetzlichen Rahmenbedingungen
Die Kapitalanlage von Versicherungsunternehmen unterliegt in Deutschland strengen gesetzlichen Vorgaben, insbesondere im Rahmen von Solvency II. Dabei handelt es sich um das seit 2016 geltende Aufsichtsregime innerhalb der EU. Es verpflichtet Versicherungsunternehmen dazu, jederzeit ausreichendes Eigenkapital vorzuhalten, um auch in wirtschaftlich schwierigen Zeiten alle Verpflichtungen gegenüber den Versicherten erfüllen zu können.
Bilanzielle Vorsicht und Sicherheitsrücklagen
Versicherer führen in ihrer Bilanz eine Deckungsrückstellung, die die garantierten Leistungen an die Versicherten absichert. Zudem müssen sie eine Zinszusatzreserve bilden, falls der Garantiezins über dem aktuellen Kapitalmarktzins liegt. Diese Vorschriften dienen dazu, bestehende Zusagen langfristig erfüllen zu können. Diese Vorschrift wurde zu einer sehr großen Herausforderung für Versicherungsunternehmen als die Zinsen so stark gesunken sind, dass sie sogar „negativ“ wurden (dazu an anderer Stelle mehr).
Anlagevorschriften nach § 124 VAG (Versicherungsaufsichtsgesetz): Die Kapitalanlagen müssen sicher, rentabel und liquide sein. Typischerweise investieren Versicherer in:
Risikoreiche Anlagen wie Aktien spielen bei klassischen Rentenversicherungen kaum eine Rolle – und wenn, dann nur in sehr geringem Umfang und gut abgesichert.
Konkretes Beispiel: Zu Jahresbeginn 2021 bot eine 10-jährige Bundesanleihe eine Negativrendite von -0,52% (ja, tatsächlich: MINUS 0,52%). Die Gesamtverzinsung eines finanzstarken Versicherers lag bei 2,4% (inklusive Schlussüberschuss und Mindestbeteiligung an den Bewertungsreserven).
Vorteile auf einen Blick
Mögliche Nachteile
Die klassische Rentenversicherung – für wen ist sie geeignet?
Eine klassische Rentenversicherung ist als Vorsorgeform besonders geeignet für Menschen, die:
Fazit: Die klassische Rentenversicherung bietet ein stabiles Fundament für die Altersvorsorge, wenn garantierte Leistungen, klare Kalkulierbarkeit und gesetzlich geregelte Sicherheit gewünscht sind. Somit ist sie für besonders sicherheitsorientierte Anlegerinnen oder Anleger eine zuverlässige Möglichkeit, sich eine lebenslange Zusatzrente zu sichern. Sämtliche Kapitalmarktrisiken werden damit auf das Versicherungsunternehmen „ausgelagert“. Die Highlights sind: Kapitalschutz, verlässliche Rentenzahlungen und ein ruhiges Gefühl im Ruhestand.
Tipp: Die Kennziffern eines Versicherers sind ein sehr wichtiger Indikator für seine Leistungskraft und Zukunftssicherheit. Deshalb ist es bei einem individuellen Vergleich der Anbieter besonders wichtig zu prüfen, ob Deckungsreserven im Unternehmen vorhanden sind. Die langfristige Sicherheit in der Kapitalanlage muss an oberster Stelle stehen. Die Kapitalanlagestrategie des jeweiligen Versicherungsunternehmens sollte zugleich auf langfristige Sicherheit setzen und zugleich in einem gewissen Umfang auch die Chancen der Aktienmärkte nutzen. Ein gewinnbringendes Wirtschaften, wodurch der Wert der Kapitalanlage steigt, bedeutet Sicherheit und zugleich Freiraum für lukrative Investitionen. Daraus entsteht schlussendlich Rendite für Sie als Versicherungsnehmerin bzw. Versicherungsnehmer.
Weiterführende Links:
Nachhaltigkeit bei der Geldanlage: ESG – Sustainable Finance ein Must oder ein Kann?
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