Wenn Sie Geld in einen Investmentfonds anlegen, müssen Sie die daraus resultierenden Erträge versteuern. Ein Teil davon ist die sogenannte Vorabpauschale. Das bedeutet, dass Sie auf bestimmte Gewinne bereits Steuern zahlen müssen, auch wenn Sie diese noch nicht direkt ausgezahlt bekommen haben.
Die aktuell erhobene Vorabpauschale, die Anfang 2024 festgelegt wurde, orientiert sich am damals gültigen Basiszins von 2,55 Prozent. Dieser Wert diente als Grundlage für die Berechnung der Vorabpauschale für das Jahr 2024, die aktuell (Januar 2025) von den Depotstellen abgeführt wird an die Steuerbehörde.
Für das Jahr 2025 wird die Vorabpauschale am 2. Januar 2026 fällig. Um sie berechnen zu können, wird der sogenannte Basiszins benötigt.
Wie wird der Basiszins festgelegt?
Der Basiszins gibt an, welche Rendite langfristig mit öffentlichen Anleihen erzielt werden kann. Die Deutsche Bundesbank berechnet diesen Zinssatz jedes Jahr am ersten Börsentag (für 2025 ist das der 2. Januar). Der Basiszins für 2025 liegt bei 2,53 Prozent.
Dieser Wert dient als Grundlage, um die Vorabpauschale für Anlegerinnen und Anleger zu ermitteln. Das Bundesfinanzministerium veröffentlicht den Basiszins offiziell im Bundessteuerblatt.
Was bedeutet das für Sie als Anlegerin oder Anleger?
Wenn Sie in einen Investmentfonds investieren, hilft Ihnen der Basiszins dabei, die Vorabpauschale für das Jahr 2025 zu berechnen. Es ist wichtig, diesen Zinssatz im Blick zu behalten, da er die Grundlage für die Steuerberechnung darstellt.
Einfach ausgedrückt: Der Basiszins ist eine zentrale Zahl, wenn es um Ihre Steuerpflichten im Zusammenhang mit Fonds geht. Doch keine Sorge – in der Regel kümmern sich Ihre Depotstelle oder Ihre Steuerberaterin bzw. Ihr Steuerberater um die Berechnungen.
Haben Sie noch Fragen? Rufen Sie uns gerne an oder schreiben Sie uns eine Nachricht 😊
Wenn Sie Geld in einen Investmentfonds anlegen, müssen Sie die daraus resultierenden Erträge versteuern. Ein Teil davon ist die sogenannte Vorabpauschale. Das bedeutet, dass Sie auf bestimmte Gewinne bereits Steuern zahlen müssen, auch wenn Sie diese noch nicht direkt ausgezahlt bekommen haben.
Die aktuell erhobene Vorabpauschale, die Anfang 2024 festgelegt wurde, orientiert sich am damals gültigen Basiszins von 2,55 Prozent. Dieser Wert diente als Grundlage für die Berechnung der Vorabpauschale für das Jahr 2024, die aktuell (Januar 2025) von den Depotstellen abgeführt wird an die Steuerbehörde.
Für das Jahr 2025 wird die Vorabpauschale am 2. Januar 2026 fällig. Um sie berechnen zu können, wird der sogenannte Basiszins benötigt.
Wie wird der Basiszins festgelegt?
Der Basiszins gibt an, welche Rendite langfristig mit öffentlichen Anleihen erzielt werden kann. Die Deutsche Bundesbank berechnet diesen Zinssatz jedes Jahr am ersten Börsentag (für 2025 ist das der 2. Januar). Der Basiszins für 2025 liegt bei 2,53 Prozent.
Dieser Wert dient als Grundlage, um die Vorabpauschale für Anlegerinnen und Anleger zu ermitteln. Das Bundesfinanzministerium veröffentlicht den Basiszins offiziell im Bundessteuerblatt.
Was bedeutet das für Sie als Anlegerin oder Anleger?
Wenn Sie in einen Investmentfonds investieren, hilft Ihnen der Basiszins dabei, die Vorabpauschale für das Jahr 2025 zu berechnen. Es ist wichtig, diesen Zinssatz im Blick zu behalten, da er die Grundlage für die Steuerberechnung darstellt.
Einfach ausgedrückt: Der Basiszins ist eine zentrale Zahl, wenn es um Ihre Steuerpflichten im Zusammenhang mit Fonds geht. Doch keine Sorge – in der Regel kümmern sich Ihre Depotstelle oder Ihre Steuerberaterin bzw. Ihr Steuerberater um die Berechnungen.
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