(Un-)Ruhestand

Riestern – auf jeden Fall oder lieber nicht?

Manche Medien, insbesondere Blogs schreiben, dass Riester grundsätzlich nicht gut sei. Wie Sie vielleicht bei mir gelesen haben, empfehle ich Riester in vielen Fällen. Voraussetzung dabei ist selbstverständlich, dass ein Vertrag mit guten Leistungen und nicht zu hohen Kosten gewählt wurde. Trotzdem gibt es natürlich Fälle, in denen Riester NICHT geeignet ist, auch und gerade im (Un-)Ruhestand! Finden Sie heraus, ob dies auch für Sie zutrifft:

> Auswander-Absichten in außereuropäische Gefilde

NICHT zwingend geeignet ist Riester, wenn Sie planen längerfristig in ein außereuropäisches Ausland zu ziehen – oder, wenn Sie grundsätzlich vom deutschen Staat nichts annehmen möchten und keinerlei Bindungen eingehen möchten.

> Priorität „vererben“ statt „weiter Vermögen aufbauen“

NICHT zwingend geeignet ist Riester, wenn Sie bereits heute wissen, dass Sie so viel Vermögen besitzen werden, dass Sie im Ruhestand und Alter mit höchster Wahrscheinlichkeit nicht alles verbrauchen können. Ob Sie dieses Vermögen selbst erarbeitet haben, erben werden oder was auch immer der Grund sein möge – es spielt hier keine Rolle. Sie denken eher an wen Sie was einmal vererben wollen. Eine Zulage oder steuerliche Förderung in der genannten Höhe spielt keine Rolle für Sie. Tipp: Schauen Sie mal in der Kategorie „Erbe(n) und vererben“ vorbei, dort finden sich jetzt oder in Kürze weitere Beiträge, die sich genau mit den Fragen befassen, die Ihnen wahrscheinlich gerade durch den Kopf gehen: an wen, was, wieviel, wie??? Bleiben Sie neugierig.