(Un-)Ruhestand Beruf und Leben Blog Familie und Co.

Die Basisrente – was ist das eigentlich genau und ist sie für mich sinnvoll?

Bild: Anna Shvets | Pexels.com

Neben der gesetzlichen Rentenversicherung bildet die Basisrente, auch Rürup-Rente genannt, die Grundlage der Altersvorsorge. Sie wurde 2005 als staatlich geförderte Form der Altersvorsorge ins Leben gerufen.
Der Name stammt von dem Ökonom Hans-Adalbert Rürup.

Die Basis-Rente war ursprünglich als Modell für Selbstständige und Freiberufler:innen gedacht war, die weder in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert waren, noch einem Versorgungswerk angehörten. Erstmals erhielten auch diese die Möglichkeit eine Altersvorsorge mit Steuerbegünstigungen abzuschließen. Trotzdem können auch Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer hiervon profitieren. Denn: Alle dürfen eine Basisrente abschließen, es sollten lediglich die jährlichen Beitrags-Höchstgrenzen zur Absetzbarkeit beachtet werden.

Ein Vorteil der Basis-Rente ist ihre Flexibilität, da sie schon mit einem geringen monatlichen Beitrag bespart werden kann, welcher dann am Ende des Jahres, wenn gewünscht, per Sonderzahlung auf die maximale Summe erhöht werden kann, um sich die vollen Steuervorteile zu sichern.

Der Vorteil einer Basisrente ist, dass Sie zukünftig eine lebenslange Rente erhalten werden, um Ihre lebenslangen Ausgaben abzusichern. Manchmal wird dies aber auch als Nachteil dargestellt, da eine Auszahlung in einem Betrag später nicht möglich ist. Doch dabei gebe ich zu bedenken, dass auch für viele Angestellte ein weiterer Baustein mit einer lebenslangen, verlässlichen Zahlung eine große Sicherheit darstellt. Da der Steuersatz im Rentenbezug niedriger als während der Erwerbstätigkeit ausfällt, ist die sog. nachgelagerte Besteuerung der Basisrente m.E. kein Hindernis, sondern als Vorteil zu werten. Die Vielfalt der Anlagemöglichkeiten ist groß – mit und ohne Garantie, mit und ohne Nachhaltigkeitspräferenzen – je nach Wunsch und Bedarf.

 

Die Basisrente und Steuern

Beiträge zur Basis-Rente können im Rahmen der Altersvorsorgeaufwendungen als Sonderausgaben abgezogen werden. Es mindert also die Steuerlast.

01.01.2023 Das neue Gesetz bringt eine gute Nachricht für alle mit einer Basisrente:

Die Basis-Rente ist nun bereits seit 2023 vollumfänglich – also zu 100% – steuerlich absetzbar.

Im Jahr 2023 beträgt die Höchstgrenze für die Basisrenten-Beiträge für Verheiratete 53.055,60 € / für Ledige 26.527,80 € – diese sind dann jeweils zu 100% steuerlich absetzbar.

Das zu versteuernde Einkommen wird also um den vollständigen Beitrag in eine Basisrente reduziert!

Der steuerlich berücksichtigte Anteil der Basis-Rente steigt bei Auszahlung (in der Rentenphase) um 1 %-Punkt jährlich. Bei Rentenbeginn 2023 werden 83% der Auszahlungen steuerlich berücksichtigt, 2025 sind es dann 85% usw., bis 2040 100% versteuert werden müssen.

 

 

Tipp: Prüfen Sie, ob Sie diesen Baustein benötigen. Bei einer entsprechenden Steuerlast profitieren Sie von der Steuererleichterung und beteiligen den Staat bereits ab diesem Jahr an Ihrer Altersvorsorge. Lassen Sie sich beraten und vereinbaren Sie rechtzeitig Ihren individuellen Beratungstermin bei uns. Erfahrungsgemäß werden die Termine zum Jahresende knapp.