2026: Was hat sich geändert?
Die Beitragsbemessungsgrenze (BBG) in der Renten- und Arbeitslosenversicherung ist bundesweit einheitlich auf 8.450 EUR im Monat angestiegen. Somit erhalten Arbeitnehmende bei einer betrieblichen…
Die Beitragsbemessungsgrenze (BBG) in der Renten- und Arbeitslosenversicherung ist bundesweit einheitlich auf 8.450 EUR im Monat angestiegen. Somit erhalten Arbeitnehmende bei einer betrieblichen…