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Die gesetzliche Rente und was die sog. „Entgeltpunkte“ für Ihre Rente bedeuten.

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Wer angestellt berufstätigt ist zahlt automatisch in die gesetzliche Rentenversicherung ein. Doch auch ohne Anstellung oder wer nur ab und zu angestellt gearbeitet hat kann später eine Rente erhalten. Unter welchen Umständen das möglich ist und wie Sie besser verstehen, was Sie erwarten können – darum geht es in diesem Beitrag.

Ein spezieller Begriff spielt in diesem Zusammenhang eine besonders wichtige Rolle: die sog. „Entgeltpunkte“. Sie sind das Fundament Ihrer späteren gesetzlichen Rente.

 

Was sind Entgeltpunkte?

Entgeltpunkte (auch Rentenpunkte genannt) sind eine rechnerische Größe der Deutschen Rentenversicherung. Sie bestimmen maßgeblich, wie hoch Ihre gesetzliche Altersrente ausfällt. Pro Jahr können Sie Entgeltpunkte sammeln. Wie viele, das hängt von Ihrem Einkommen im Vergleich zum bundesweiten Durchschnitt ab.

Beispiel: Verdienen Sie im Jahr genau so viel wie der Durchschnitt aller gesetzlich Versicherten, erhalten Sie einen vollen Entgeltpunkt. Liegt Ihr Einkommen nur bei der Hälfte des Durchschnitts, gibt es entsprechend nur einen halben Punkt.

Derzeit (Stand: 2025) liegt das durchschnittliche Jahresbruttoeinkommen aller Versicherten bei 45.358 Euro. Wer also exakt diesen Betrag verdient, sammelt einen vollen Punkt.

 

Wie sammelt man Entgeltpunkte?

Sobald Sie sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind, zahlen Sie automatisch Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung – aktuell 18,6% des Bruttolohns, zur Hälfte vom Arbeitgeber getragen. Diese Beiträge werden jährlich in Entgeltpunkte umgerechnet. Je höher Ihr Einkommen, desto mehr Punkte – aber nur bis zur Beitragsbemessungs-grenze. Im Jahr 2025 liegt diese Grenze bei:

  • 7.550 Euro pro Monat (West) = 90.600 Euro jährlich
  • 7.450 Euro pro Monat (Ost) = 89.400 Euro jährlich

Verdienste oberhalb dieser Grenze werden bei der Rentenberechnung nicht mehr berücksichtigt.

 

TIPP
Ist Ihr Minijob die einzige Beschäftigung ist, die Sie haben? Dann ist es sinnvoll, auf die Rentenversicherungsfreiheit zu verzichten. Der Differenzbetrag hilft Ihnen dabei, Schritt für Schritt Rentenpunkte aufzubauen!

 

Wie viele Entgeltpunkte kann man pro Jahr maximal erhalten?

Durch die Begrenzung der beitragspflichtigen Einkommen ergibt sich auch eine Obergrenze für die jährlich erreichbaren Entgeltpunkte. Diese beträgt 2025:

  • West: ca. 2,00 Punkte
  • Ost: ca. 1,97 Punkte

Eine maximale Rente erreicht also nur, wer über Jahrzehnte hinweg ein Einkommen an der oberen Beitragsgrenze erzielt hat – was in der Realität für die Wenigsten gilt.

 

Wie wird die Rente konkret berechnet?

Die gesetzliche Rentenhöhe ergibt sich aus der nachfolgenden Formel:

Entgeltpunkte × Zugangsfaktor × Rentenartfaktor × aktueller Rentenwert

  • Entgeltpunkte: Ihre angesammelten Punkte aus Arbeit, Kindererziehung oder Pflege.
  • Zugangsfaktor: Liegt bei 1,0, wenn Sie regulär mit dem gesetzlichen Rentenalter in Rente gehen.
  • Rentenartfaktor: Für die Altersrente ebenfalls 1,0.
  • Aktueller Rentenwert (2025): 39,32 Euro pro Punkt (West und Ost – denn: seit Juli 2024 ist der Rentenwert bundesweit einheitlich)

Beispiel: Sie gehen mit 35 Entgeltpunkten regulär in Rente. Ihre monatliche Bruttorente beträgt dann: 35 Punkte × 1,0 × 1,0 × 39,32 Euro = 1.376,20 Euro


 

Entgeltpunkte sind auch ohne Erwerbsarbeit möglich – hier unter welchen Bedingungen:

  • Kindererziehung: Für Kinder, die nach 1992 geboren wurden, erhalten Eltern bis zu drei Entgeltpunkte pro Kind. Für Kinder vor 1992 sind es bis zu 2,5 Punkte (Mütterrente II).
  • Pflege von Angehörigen: Wenn Sie regelmäßig mindestens 10 Stunden pro Woche an zwei Tagen einen Pflegebedürftigen (mind. Pflegegrad 2) unentgeltlich in der häuslichen Umgebung pflegen, erwerben Sie Rentenansprüche. Die genaue Höhe hängt vom Pflegeaufwand ab und kann bis zu 1,5 Rentenpunkte pro Jahr

 

Entgeltpunkte und Teilzeit, Scheidung oder Kurzarbeit

  • Teilzeit: Wer dauerhaft in Teilzeit arbeitet, sammelt entsprechend weniger Entgeltpunkte – und erhält später auch eine geringere Rente.
  • Scheidung: Während der Ehe erworbene Rentenansprüche werden im sogenannten Versorgungsausgleich aufgeteilt – fair für jene, die etwa wegen Kindererziehung nicht voll gearbeitet haben.
  • Kurzarbeit: Auch in Kurzarbeit sind Sie weiterhin rentenversichert. Arbeitgeber müssen Beiträge auf Basis eines fiktiven Entgelts weiterzahlen, was die Auswirkungen auf Ihre Rentenpunkte abmildert.

 

Fazit

Auch wenn das Thema Rente komplex erscheint: Ihre Entgeltpunkte geben Ihnen eine klare Orientierung darüber, wie es um Ihre spätere Altersrente steht. Es lohnt sich, den jährlichen Rentenbescheid genau zu prüfen und Ihre Rentenplanung bewusst in die Hand zu nehmen.

 

TIPP

  • Prüfen Sie regelmäßig Ihre Renteninformation
  • Nutzen Sie den Rentenrechner und Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung (die Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung beraten kostenlos persönlich vor Ort oder auch per Videokonferenz.)
  • Achten Sie bei Familien- und Pflegezeiten auf die richtige Anrechnung (z.B. indem Sie eine sog. „Kontenklärung“ bei der Deutschen Rentenversicherung beantragen)
  • Denken Sie bei Teilzeit oder Erwerbspausen an mögliche Versorgungslücken und schließen Sie diese durch private Vorsorge.

 

Ein sicherer Ruhestand beginnt mit Wissen und Planung und das zahlt sich später aus!